Der Fall der Kassiererin “Emmely”, die im Jahre 2008 zwei verlorene Flaschenpfandbons im Wert von € 1,30 eigenmächtig eingelöst hatte und der daraufhin fristlos gekündigt wurde, sorgte bundesweit für Schlagzeilen und rief eine gesellschaftliche und juristische Diskussion zu Bagatell- und Verdachtskündigungen hervor.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte die Kündigung mit seiner Entscheidung vom 10.06.2010 (AZ: 2 AZR 541/09) für unwirksam. Nach mehr als vier Monaten nach Urteilsverkündung liegen nunmehr die Entscheidungsgründe vor.

Das Urteil ist hier im Volltext abrufbar.