Zwei Getränkebecher soll eine Cinemaxx-Mitarbeiterin nicht abgerechnet haben. Dafür wurde ihr fristlos gekündigt – zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Darmstadt kürzlich entschied.

Die studentische Aushilfskraft soll nach Auffassung ihres Arbeitgebers im Februar 2010 zwei Getränke im Wert von ca. fünf Euro an eine Kollegin herausgegeben haben, die einen Film ansehen wollte.

Die Studentin hatte vor Gericht beteuert, dass sie an jenem Abend keine Getränke an ihre Kollegin ausgegeben habe, sondern lediglich kostenfreies Mitarbeiter-Popcorn. Diese Version wurde im Prozess bestätigt. “Drei Zeugen haben zugunsten der Klägerin ausgesagt”, teilte das Gericht mit.

Ihr Arbeitgeber hatte argumentiert, die Studentin habe “aktiv Waren geklaut” und so das Vertrauen ihres Arbeitgebers verletzt.

Die Gewerkschaft ver.di hatte bereits im Vorfeld des Prozesses den Verdacht geäußert, dass der Kinobetreiber lediglich “eine unliebsame Mitarbeiterin loswerden wollte”. Die Kündigung sei schließlich kurz nach Ablauf des Kündigungsschutzes ausgesprochen worden, den die Mitarbeiterin aufgrund ihres Engagements im Wahlvorstand bei der diesjährigen Betriebsratswahl hatte.