Aus dem Fundus kurioser Klageverfahren:

Das Aufstellen einer Madonna im Treppenhaus eines Mietshauses berechtigt auch eine evangelische Mieterin nicht zur Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden (Urteil vom 22.07.2003; AZ: 3 C 2122/03).

Der Sachverhalt der Entscheidung:

Die Mieterin war der Vermieterin von Mai 2002 bis Februar 2003 insgesamt 132,50 Euro Miete schuldig geblieben, weil sie der Auffassung war, eine im Treppenhaus aufgestellte Madonna berechtige sie zur Mietminderung.

Ein Recht zur Mietminderung stehe dem Mieter nur zu, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt sei. Dies sei durch die im Treppenhaus aufgestellte Madonna nicht gegeben, so das Amtsgericht. Auch nach evangelischem Glauben sei Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein könne, der zu einem besonderen Schock führe. Subjektive Überempfindlichkeiten seien bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen.