Arbeitnehmer dürfen nicht nur für mehr Lohn streiken. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main hat am späten Montagabend, 08.08.2011, die Forderung der Gewerkschaft Flugsicherung nach festen Anforderungen für Stellenbewerber für zulässig erklärt (AZ.: 9 SaGa 1147/11). Damit dürfen die Fluglotsen wie angekündigt am heutigen Dienstag, 09.08.2011, streiken (siehe auch die Meldungen hier und hier).

Die Fluglotsengewerkschaft will nicht nur höhere Tariflöhne sondern auch Änderungen ihres Eingruppierungstarifvertrags durchsetzen. Einzelne Streikforderungen hatte sie dabei im Zuge der Gerichtsverhandlungen schon zurückgenommen, um die Rechtmäßigkeit des Streiks nicht zu gefährden. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte danach den Streik am späten Montagnachmittag für zulässig erklärt (AZ: 22 Ga 138/11).

Vor dem LAG machte die DSF Deutsche Flugsicherung GmbH als Arbeitgeberin geltend, die aufrechterhaltene Streikforderung nach „qualifizierten Besetzungsregelungen“, das sind tariflich festgeschriebene Anforderungen an die Qualifikation von Stellenbewerbern, sei unzulässig. Das LAG verhandelte noch am Montagabend und kam zu dem Ergebnis, dass diese Forderung weder gegen Gesetze noch gegen das Grundgesetz verstößt. Danach ist der für den heutigen Dienstag, 9. August 2011, angekündigte Streik zulässig.

Aufgrund der angerufenen Schlichtung besteht jedoch zunächst wieder Friedenspflicht. Im Monat September könnte jedoch erneut ein Streik drohen.