Ergibt ein DNS-Abstammungsgutachten eine Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft von 99,99998 Prozent, so gilt der Nachweis der Vaterschaft als erbracht. Weitere Nachforschungen sind selbst dann überflüssig, wenn die Mutter im Zeugungszeitraum mit mehreren Männern sexuellen Kontakt hatte, heißt es in einem am Samstag, 10.09.2011, im Internet veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (AZ: 17 UF 53/11).

Im Streitfall hatte die Mutter sexuelle Beziehungen zu zwei Männern. Das Gutachten für den Kläger ergab eine Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft von 99,99998 Prozent. Das Gutachten für den vom OLG als „Mehrverkehrszeugen“ bezeichneten weiteren Mann schloss eine Vaterschaft aus. Allerdings hatte die Mutter dieses Gutachten nur anonymisiert vorgelegt.

Dieses andere Gutachten ist daher nicht verwertbar; es ist aber auch nicht mehr erforderlich, befand das OLG. Die hohe Trefferquote beim Kläger bedeute, dass nur einer von fünf Millionen Männern als Vater in Betracht komme. Angesichts der 23 Millionen Männer in Deutschland zwischen 20 und 60 Jahren und unter 30 Millionen Männer zwischen 15 und 65 Jahren sei das sicher genug. Auch eine „Einvernahme des Mehrverkehrszeugen über den Umstand der Beiwohnung während der Empfängniszeit“ hielt das OLG daher ebenfalls nicht für erforderlich.

Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 30.06.2011 stellte das OLG die Vaterschaft des Klägers fest. Er muss daher Unterhalt zahlen.