Der Rapper „Kool Savas“ muss dem ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen Beleidigung eine Entschädigung in Höhe von 10.000,00 € zahlen. Dies hat das Landgericht Berlin in einem aktuell veröffentlichten schriftlichen Urteil vom 15.11.2011 entschieden (AZ: 27 O 393/11).

„Kool Savas“ alias Savas Yurderi hatte sich 2010 auf mehreren Konzerten, unter anderem in Basel und Freiburg, über Kachelmann ausgelassen. Den ehemaligen Wetter-Moderator bezeichnete der selbst ernannte „King of Rap“ mehrfach als „Arschloch“. Auch als „verfickter Wetterfrosch“, „Idiot“ oder „Bastard“ wurde Kachelmann tituliert. Konzertbesucher stellten daraufhin Mitschnitte der Auftritte ins Internet. Auf der Homepage von „Kool Savas“ wurde Kachelmann ebenfalls als „Arrrrrrrrschloch“ bezeichnet.

Für Kachelmann hörte hier der Spaß auf. Er wollte die Beleidigungen nicht hinnehmen und klagte. Sein allgemeines Persönlichkeitsrecht sei verletzt worden. Er forderte Unterlassung und Entschädigung.

„Kool Savas“ berief sich auf die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit. Außerdem seien die Äußerungen nur vor einem begrenzten Publikum gefallen. Er könne nichts dafür, wenn Fans illegale Konzertmitschnitte ins Internet stellen. Zwar sei Kachelmann auch auf seiner Homepage mit „Arrrrrrrrschloch“ bezeichnet worden, kaum einer habe dies aber bemerkt. Denn mit der geänderten Schreibweise würden Internet-Suchmaschinen den Begriff nur schwer finden.

Das Landgericht Berlin gab Kachelmann nun recht. Der Rapper habe auf Kosten des Klägers gezielt mit seinen Beleidigungen „Sympathie bei seinem Publikum“ gewinnen wollen. Die Äußerungen seien nicht von der Kunstfreiheit gedeckt. Die schweren Beleidigungen stellten keine für ein künstlerisches Werk typische „schöpferische Gestaltung“ dar, so die Berliner Richter. Kachelmann sei permanent herabgewürdigt und in seiner Ehre verletzt worden.

Dem ehemaligen Wetter-Moderator stehe daher eine Entschädigung in Höhe von 10.000,00 € zuzüglich Zinsen zu. Die geringe Höhe sei angemessen, da nur etwa 10.000 Menschen die Äußerungen bei den Auftritten und im Internet zur Kenntnis genommen haben, so das Gericht. Mit einer Verfremdung von Wörtern seien Beleidigungen im Internet allerdings nicht zu rechtfertigen.

Anlass für die Beleidigungen gegen Kachelmann war die bundesweite Berichterstattung über Vergewaltigungsvorwürfe gegen den ehemaligen Wetter-Moderator. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte Kachelmann angeklagt, seine Freundin vergewaltigt und verletzt zu haben. Das Landgericht sprach ihn jedoch am 31.05.2011 frei.