Wenn der Vorgesetzte von Überstunden weiß und sie duldet, dann muss der Arbeitgeber die Mehrarbeit auch bezahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin mit einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 23.12.2011 entschieden (AZ: 6 Sa 1941/11). Es sprach damit einer Angestellten ein Gehaltsnachschlag von run 4.370,00 €  für 372 Überstunden zu.

Die Frau war für 15 Monate im Bereich der Wohnungswirtschaft tätig. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses hatte ihr Vorgesetzter sie angewiesen, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit sowie Pausen in einer Computerdatei einzutragen. Das tat die Arbeitnehmerin denn auch. Die Firma freilich wollte die so dokumentierten Überstunden nicht bezahlen.

Das muss sie aber, urteilte das LAG. Denn der Vorgesetzte habe die Überstunden geduldet. Er habe gewusst und hingenommen, dass die Angestellte weit über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus im Betrieb war. Dies müsse sich das Unternehmen als Arbeitgeber zurechnen lassen. Als Konsequenz müsse es die Überstunden auch bezahlen. Die Behauptung des Arbeitgebers, die Frau habe langsam gearbeitet und viel privat telefoniert, tue nachträglich nichts mehr zur Sache.

Laut LAG gilt das Urteil jedenfalls für „schlichte Büroarbeit“ und andere normale Tätigkeiten. Eine Ausnahme gelte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Urteil vom 17.08.2011, AZ: 5 AZR 406/10) lediglich für leitende Angestellte und andere „Dienste höherer Art“.

Den Volltext der Entscheidung können Sie dort abrufen.

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