Die NKD-Firmengruppe sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Firmenzentrale einen Juristen für Arbeitsrecht (m/w):

“Als Spezialist/in für Betriebsverfassungsrecht stehen Sie in unserem Unternehmen als kompetente/r Ansprechpartner/in für alle Fragen der Mitbestimmung zur Verfügung. Neben der Erarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen werden Sie sowohl die Geschäftsführung als auch unsere Mitarbeitervertretungen topaktuell, schnell und verständlich beraten. […]”

Beratung sowohl der Geschäftsführung als auch der Betriebsräte – sozusagen allparteilich?!?

Und im Rahmen von Gerichtsterminen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren erscheinen Geschäftsführung und Betriebsat  dann wohl auch Hand in Hand mit ihrem gemeinsamen unternehmenseigenen Arbeitsrechtspezialisten zwecks Kosteneinsparung.

Ich weiß nicht, wer mir mehr leid tut. Die Kollegin/der Kollege, der dort anfängt oder die Betriebsräte…oder das Unternehmen?

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