Da das Bundesarbeitsgericht die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer in § 26 TVöD für unwirksam erklärt hat (Urteil des BAG vom 20.03.2012, AZ: 9 AZR 529/10), einigten sich die Tarifvertragsparteien zwischenzeitlich auf eine neue Regelung.

Die Neuregelung sieht einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor und von 30 Tagen für alle älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Regelung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Für alle, die auf Grundlage der alten Regelung einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen erreicht haben oder erreichen, weil sie vor dem 01.01.2013 das 40. Lebensjahr vollenden, gilt ein Besitzstandsschutz.

Unabhängig davon erhalten alle Beschäftigten infolge des oben genannten Urteils im Jahr 2012 einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Dieser wirkt sich jedoch nicht als Besitzstand aus.

Bleibt abzuwarten, ob im Jahre 2013 Beschäftigte unter 55 Jahren versuchen werden, auch die Neuregelung als altersdiskrimierend einzustufen zu lassen. Nunmehr dürften die Hürden allerdings höher sein.

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