In angeblichen „Dokumentations-Serien“ dürfen Fernsehsender die aufgenommenen Bilder nicht so bearbeiten, dass beteiligte gezielt lächerlich gemacht werden. Genau das aber hat die Produktionsfirma der RTL2-Serie „Frauentausch“ getan, rügte das Landgericht Berlin in einem am Donnerstagabend, 16.08.2012, veröffentlichten Urteil (AZ: 27 O 14/12). Es verbot dem Sender, eine bestimmte Folge nochmals auszustrahlen oder anderweitig zu verbreiten.

In der Serie ziehen zwei Frauen quasi als Tauschmütter für zehn Tage zu der Familie der jeweils anderen. Die beteiligten unterzeichnen eine Einwilligung, in der die Sendung als „TV-Dokumentations-Serie“ bezeichnet wird.

Die Klägerin machte geltend, die Aufnahmen seien so nachbearbeitet worden, dass sie gezielt lächerlich gemacht worden sei. Sie sei als überforderte, geistig verwirrte und bei ihren Kindern unbeliebte Mutter dargestellt und so der der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenüber gestellt worden. Mit solchen Manipulationen „zum ausschließlichen Zweck der Verspottung“ habe sie nicht rechnen müssen.

Dem folgte das Landgericht. Der Sender habe die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt. Die Forderung einer finanziellen Entschädigung in Höhe von mindestens 15.000,00 €  wies das Gericht allerdings ab. Derart schwerwiegend sei die Missachtung des Persönlichkeitsrechts nicht gewesen, befanden die Berliner Richter in ihrem Urteil vom 26.06.2012.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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