© Laurent Renault - Fotolia.comDie Dr. Oetker-Puddingkuh „Paula“ ist viel schöner gefleckt als Aldi-Konkurrentin „Flecki“. Gerade deshalb muss sie aber gelassen bleiben und die Discount-Konkurrenz ertragen, urteilte am Dienstag, 20.11.2012, das Landgericht Düsseldorf (AZ: 4b O 141/12).

Die Dr. Oetker KG hatte ihren stark beworbenen Pudding „Paula“ 2005 als Geschmacksmuster eintragen lassen. Es ist ein Schokoladen-Pudding mit Vanille-Flecken. Inzwischen hat „Paula“ aber auch Schwestern mit anderen Farben und Geschmacksrichtungen. Mit seiner Klage wollte der Konzern Aldi verbieten lassen, ein vergleichbares Produkt zu verkaufen.

Doch „Paulas“ Rechte werden durch „Flecki“ nicht verletzt, urteilte das Düsseldorfer Landgericht. Hintergrund ist das aufwendige patentierte Herstellungsverfahren von Dr. Oetker: Die Düsen, die den Pudding in den Becher spritzen, würden hier mehrfach gestoppt und neu positioniert. Das Ergebnis seien „viele kleine, gezielt angeordnete Flecken“, schwärmen die Düsseldorfer Richter. Da sei es fraglich, „ob das Verfahren, nach dem ‚Flecki’ hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet“. Angesichts derart „gravierender Unterschiede“ könne „von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden“.

Vor diesem Urteil der 4b Kammer hatte sich mit gleichem Ergebnis im Eilverfahren auch schon die 14c Kammer des Düsseldorfer Landgerichts mit „Paula“ und „Flecki“ beschäftigt (AZ: 14c O 302/11). Auch danach ist eine Verwechslung eher unwahrscheinlich. So seien von der Seite her beide Puddings gefleckt, die „Flecki“-Flecken seien aber durch Stege miteinander verbunden. Anders als bei „Paula“ seien im Aldi-Pudding von oben her Flecken fast gar nicht erkennbar. Zudem habe die auf der Verpackung abgebildete Kuh „Flecki“ keine Sonnenbrille – und sei daher längst nicht so „cool“ wie „Paula“.

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