© Bernd Kröger - Fotolia.comDie Loreley bekommt eine silberne Strähne in ihr Haar – in Form einer Sommerrodelbahn. Deren Bau darf wieder fortgesetzt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem am Freitag, 01.02.2013, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (AZ: 1 B 11201/12).

Es wies damit einen Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Sommerrodelbahn ab. Das OVG hatte am 29.11.2012 den Bau zwar kurzfristig gestoppt, entschied nun nach grober Prüfung aber für den Weiterbau – zumindest bis zum Abschluss des Hauptverfahrens.

Das Loreley-Plateau gehört zum UNESCO-Welterbe. Durch die Rodelbahn sei aber weder der Status als Welterbe gefährdet, noch sei ein Verstoß gegen deutsches oder europäisches Naturschutzrecht erkennbar, erklärte das OVG zur Begründung.

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