© eschwarzer - Fotolia.comDas Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat sogenannte Kettenbefristungen erschwert. Nach einem am Mittwoch, 03.04.2013, deutet nicht nur eine hohe Zahl aufeinander folgender Befristungen auf einen Rechtsmissbrauch hin, sondern auch, wenn deren Dauer jeweils unnötig kurz ist (AZ: 9 Sa 366/12). Konkret sprach das LAG damit einer Lehrerin einen Dauervertrag zu.

Die Klägerin war seit September 2002 mit immer wieder neu befristeten Arbeitsverträgen beim Land Rheinland-Pfalz beschäftigt. Seit Januar 2005 arbeitete sie durchgehend als Sportlehrerin an einem Gymnasium. Allein dort erhielt sie insgesamt 18 (!) befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von teilweise weniger als drei Monaten. Grund war überwiegend die Vertretung von Kolleginnen in Elternzeit.

Der letzte Vertrag sollte vom 29.03. bis 29.06.2012 dauern. Grund war die vorübergehende Beurlaubung einer Kollegin. Einen Folgevertrag erhielt die Lehrerin nicht. Daher focht sie die Befristung als unwirksam an.

Mit Erfolg: Die Lehrerin habe über fast zehn Jahre immer wieder nur befristete Verträge bekommen. Dabei seien die Befristungsgründe zwar jeweils einzeln sachlich gerechtfertigt gewesen. Schon die hohe Zahl der Befristungen deute aber auf einen Rechtsmissbrauch hin.

Zudem habe das Land mehrfach nicht beachtet, dass die vertretenen Lehrerinnen eine eventuell frühere Rückkehr aus der Elternzeit oder zuletzt auch aus der Beurlaubung jeweils hätten ankündigen müssen. Die Laufzeit der Verträge – und insbesondere auch des letzten Vertrags – sei dadurch kürzer ausgefallen als nötig, da bei Vertragsabschluss jeweils schon klar war, dass die vertretene Kollegin so früh nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren würde.

„Angesichts dieser Umstände ist ein institutioneller Rechtsmissbrauch indiziert“, heißt es in dem Mainzer Urteil vom 11.01.2013. Dem Land sei es aber nicht gelungen „diesen indizierten Gestaltungsmissbrauch durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften“. Insbesondere könne das Land der Lehrerin nicht entgegenhalten, dass sie neben Sport keine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach nachweisen kann. Denn trotzdem sei sie nahezu zehn Jahre lang beschäftigt worden. Zudem seien Ausnahmen möglich, so habe die Lehrerin auch schon Biologie unterrichtet.

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