© GaToR-GFX - Fotolia.comDer Süßwarenhersteller Haribo aus Bonn muss einem Mann aus Bielefeld Schadenersatz für zwei kaputte Zähne leisten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am Donnerstag, 23.05.2013, entschieden (AZ: 21 U 64/12). Nach Überzeugung des Gerichts waren die Zahnschäden durch Fremdkörper in einem Fruchtgummi entstanden.

Zeugen bestätigten, dass sich der 44-Jährige eine Tüte Fruchtgummi-Colaflaschen gekauft hatte. Eine der Leckereien, so stellten gerichtlich beauftragte Sachverständige später fest, enthielt offenbar „Partikel aus Putzmaterialien“. Diese müssten bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt sein. Nach einem kräftigen Biss auf die Fremdkörper mussten zwei Zähne des Mannes überkront werden.

Wie nun das OLG entschied, muss Haribo dafür haften. Denn das Unternehmen habe „ein mit einem Fehler behaftetes Produkt in den Verkehr gebracht“. Neben Schadenersatz für die Zahnbehandlung sprachen die Hammer Richter dem Mann auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 € zu.

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