© Alexander Steinhof - Fotolia.comDer Auslandssender Deutsche Welle hat eine frühere chinesische Mitarbeiterin nicht wegen einer vermeintlich China- und regierungsfreundlichen Berichterstattung diskriminiert. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag, 20.06.2013, entschieden und die Klage auf eine Entschädigung in Höhe von 30.000,00 € abgewiesen (AZ: 8 AZR 482/12). Eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung, der Herkunft oder des Alters habe sie nicht ausreichend belegt.

Die chinesische Journalistin war in der China-Redaktion des Bonner Senders befristet angestellt. Als der Honorarrahmenvertrag der Frau Ende 2010 nicht wie sonst üblich verlängert wurde, fühlte sie sich diskriminiert. Ihr Vertrag werde nur deshalb nicht fortgesetzt, weil sie in der Vergangenheit zu China-freundlich berichtet habe. Ihr sei „Sympathie für die Volksrepublik China“ und eine Unterstützung der Kommunistischen Partei unterstellt worden. Sie sei viel zu „regierungsfreundlich“ eingestellt.

Wegen dieser Regimenähe hätten Vorgesetzte ihr angekündigt, dass man sie „ausbluten“ lassen wolle. Damit habe der Auslandssender gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Es liege eine Diskriminierung wegen der Weltanschauung, ihrer Ethnie und des Alters vor. Daher müsse der Sender eine Entschädigung in Höhe von 30.000,00 € zahlen.

Die Deutsche Welle bestritt eine Diskriminierung. Der Honorarrahmenvertrag sei wegen Haushaltseinsparungen nicht verlängert worden. Außerdem sei die unterbliebene Verlängerung auch von der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit gedeckt.

Das BAG wies die Klage ab. Die Journalistin habe keine ausreichenden Tatsachen vorgetragen, die eine Diskriminierung wegen der ihr unterstellten Weltanschauung nahelegen. Aber selbst wenn die Deutsche Welle tatsächlich eine stärkere journalistische Distanz zu der Regierung in Peking durchsetzen und die Zusammenarbeit deshalb nicht fortsetzen wollte, wäre dies im Rahmen der Rundfunkfreiheit gedeckt. Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen – wie von der Klägerin vorgetragen – seien zudem keine „Weltanschauung“. Eine Diskriminierung wegen der Weltanschauung komme daher nicht infrage. Die Klage sei „unschlüssig“.

Noch vor Beginn des Arbeitsrechtsstreits stand die China-Berichterstattung der Deutschen Welle bundesweit unter scharfer Kritik. Dissidenten warfen dem Sender vor, viel zu regimefreundlich zu berichten. Den Bundestag forderten sie auf, zu klären, ob Mitglieder der Kommunistischen Partei China in der Deutschen Welle beschäftigt seien.

Der Kritik an der China-freundlichen Berichterstattung hatten sich auch 59 weitere Personen in einem offenen Brief angeschlossen, darunter der Literatur Nobelpreisträger Imre Kertécz, der Friedenspreisträger Mario Vargas Llosa und die Publizisten Ralph Giordano und Arnulf Baring.

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