Die Online-Zeitung MMnews berichtet in einem Beitrag von 26.08.2013 über die Doktorarbeit von Frau Anna Terschüren, einer Ex-NDR-Mitarbeiterin. Darin kommt sie zum Schluss, dass nicht nur die GEZ-Gebühr, sondern auch die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig sei. Zum einem sei die “Abgabe” eine Zwecksteuer und zum anderen sei der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht gewahrt.

Man darf gespannt sein, wie sich der Ergebnisse der Doktorarbeit von Frau Dr. Terschüren, die mit “summa cum laude” benotet wurde, auf die bereits anhängigen Gerichtsverfahren auswirken. Der NDR und auch die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürften sicherlich nicht erfreut sein.

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