© Dan Race - Fotolia.comWirft eine Arbeitnehmerin ihren Kollegen Alkoholexzesse und sexuelle Handlungen während des Dienstes vor, sollte sie dies auch beweisen können. Andernfalls sind solche Vorwürfe als Ehrverletzungen einzustufen, die eine Kündigung rechtfertigen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Donnerstag, 06.02.2014, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 19 Sa 322/13).

Damit ist die Sekretärin einer Stadtkämmerei in Brandenburg nun ihren Job los. Gegen die Kämmerin und gegen weitere Kollegen hatte sie schwere Vorwürfe erhoben. In der Stadtkämmerei würde es zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während des Dienstes kommen.

Der zuständige Landkreis kündigte daraufhin der Frau fristgemäß.

Die Sekretärin habe ihre Vorwürfe nicht belegen können und damit ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt, urteilte das LAG am 04.02.2014. Mit den ehrenrührigen Behauptungen habe sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten „schwerwiegend verletzt“. Dem Landkreis sei es nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.

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