Decorative Scales of Justice in the CourtroomDer „Mord ohne Leiche“ war tatsächlich Mord. Zu diesem Ergebnis kam nach Prüfung des Falles nun auch der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag, 30. Dezember 2014, verkündeten Urteil (AZ: 2 StR 439/13). Er bestätigte damit die Verurteilung des Ehemannes des Opfers zu lebenslanger Haft, aber ebenso die Freisprüche für weitere angeklagte durch das Landgericht Köln.

Der Mann war mit seiner philippinischen Ehefrau in Streit geraten. Danach war sie mit dem damals fünfjährigen gemeinsamen Sohn aus der Familienwohnung ausgezogen. Aus ihrer neuen Wohnung war die Philippinin dann im April 2007 plötzlich und ohne jeden Hinweis auf ihren Verbleib verschwunden.

Obwohl die Leiche der Frau niemals gefunden wurde, hatte das Landgericht Köln im Dezember 2009 den Ehemann, seine Schwester und seinen Schwager wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt. Das Trio habe so verhindern wollen, dass die Philippinin den Sohn in ihre Heimat mitnimmt. Stattdessen sollte er in der Familie der Schwester des Ehemannes aufwachsen.

Als eines von mehreren Indizien für einen Mord hatte das Landgericht ein Selbstgespräch verwertet, das die Polizei mit Wanzen im Auto des Ehemannes abgehört hatte. In seinem Wagen hatte er zu sich selbst gesagt, er habe seine Frau „totgemacht“. Am 22.12.2011 hob der BGH die Urteile des Landgerichts aus 2009 allerdings auf (AZ: 2 StR 509/10). Das Selbstgespräch dürfe nicht als Beweis verwendet werden. Wie innere Gedanken gehöre es zum durch das Grundgesetz „absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit“. Es gelte „der Grundsatz, dass die Gedanken frei’ und dem staatlichen Zugriff nicht zugänglich sind“.

Nach einem neu aufgerollten Verfahren sprach eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Köln im Januar 2013 die Schwester und den Schwager des Ehemannes aus Mangel an Beweisen frei. Für ihre fast fünfjährige Untersuchungshaft sollten sie eine Entschädigung bekommen. Verschiedene Spuren, Indizien und Zeugenaussagen reichten nach Überzeugung des Landgerichts aber für eine erneute Verurteilung des Ehemannes zu lebenslanger Haft aus.

Hiergegen hatte der Ehemann Revision zum BGH eingelegt, eine Angehörige der Philippinin gegen die Freisprüche. Der BGH wies nun beide Rechtsmittel als unbegründet zurück.

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