© Dan Race - Fotolia.comDas Arbeitsrecht – Was steht dem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung zu?

Fast täglich, wahrscheinlich sogar stündlich, wird sie in Deutschland ausgesprochen, die Kündigung. Aus welchen Gründen auch immer eine von beiden Seiten das Arbeitsverhältnis beenden möchte, ob es immer unbedingt nachvollziehbar und berechtigt ist oder nicht, die Kündigung ist nun mal ein fester Bestandteil des deutschen Berufsalltages. Doch nicht jede der ausgesprochenen Kündigungen ist rechtlich wirksam, viele Kündigungen können angefochten werden und werden der Fall einer Kündigungsschutzklage. Informationen und einen rechtlichen Beistand im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung bietet www.derra.eu.

Nach dem Eingang einer Kündigung – Was gilt es zu beachten?

Im Falle einer solchen Kündigung, an deren Rechtmäßigkeit der Empfänger Zweifel hegt, gilt es möglichst keine wertvolle Zeit zu verlieren und schnell in Aktion zu treten. Denn ab dem Erhalt der Kündigung, gilt eine 3-wöchige Frist, in welcher die Kündigung entweder akzeptiert oder angefochten werden kann. Deshalb sollte sich möglichst schnell in Zusammensetzung mit einer rechtlichen Beratung geprüft werden, ob die Anfechtung der Kündigung sinnvoll ist oder nicht, damit im Falle dessen die erforderten Unterlagen auch innerhalb der 3-wöchigen Frist bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingehen.

Nach dem Eingang einer Abmahnung – Was gilt es zu beachten?

Wie auch bei einer Kündigung, ist auch die Abmahnung nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Auch hier werden von vielen Arbeitgebern die geforderten Anforderungen nicht erfüllt, was die Abmahnung unrechtmäßig und anfechtbar macht.

Dabei steht Ihnen die Entfernung einer solchen unrechtmäßigen Abmahnung aus Ihrer Akte rechtmäßig zu. Zudem besitzen Sie ein Beschwerderecht gegenüber ihren Vorgesetzten und können im Falle einer zwar rechtmäßig konformen, aber aus ihrer Sicht unberechtigten Abmahnung einer Gegendarstellung abgeben.

Nach einer erfolgten Kündigung – Wann steht Ihnen eine Abfindung zu?

Nach einer erfolgten Kündigung steht dem gekündigten Arbeitnehmer nicht zwangsläufig eine Abfindung zu, die Bedingungen welche für die Zahlung einer Abfindung erforderlich sind, sind hierbei im jeweiligen Tarifvertrag geregelt und somit von Fall zu Fall verschieden. Wobei es hier jedoch auch Ausnahmeregelungen geben kann.

Sollte es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln, kann es auch sein, wenn diese eben als solche ausgewiesen wurde, dass ein besonderes Recht auf eine Abfindung besteht, sollte der Betroffene auf eine Anfechtung verzichten.

Üblich ist es auch dass, sollte es bei einer Kündigung unklar sein, ob es sich bei dieser um eine rechtmäßige Kündigung handelt, der Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung zahlt, ob einer möglichen Gerichtverhandlung vorzugreifen.

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Welche Rechte stehen dem Arbeitnehmer noch zu?

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer weiterhin noch das Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zu. Dieses sollte zudem in einer ansprechenden Form angefertigt sein.

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