Tja, ganz so einfach geht eine Namensänderung nicht. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat in seinem Urteil vom 09.05.2017 (AZ: 1 K 616/16.KO) entschieden, dass eine Änderung des Vor- und Familiennamens in “James Bond” wegen familiärer Probleme nicht zulässig ist.

Der Kläger beantragte bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg unter Vorlage ärztlicher Stellungnahmen eine Namensänderung. Er wolle “James Bond” heißen, sei aber auch aus einer Kombination dieses Namens mit seinem Vornamen einverstanden. Mehrere, ihn behandelnde Ärzte hätten die Namensänderung befürwortet. Die Verbandsgemeinde lehnte die Namensänderung ab. Daraufhin erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

Aber auch vor dem VG Koblenz hatte der Kläger keinen Erfolg. Eine Änderung des Vor- und Familiennamens in “James Bond” sei nicht wegen familiärer Probleme gerechtfertigt. Soweit der Kläger geltend mache, dass sein Onkel und dessen Familie ihn beleidigten und ihn mit Strafanzeigen überzögen, sei nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten. Zudem handele es sich bei “James Bond” um einen Namen aus Film und Literatur. Auch in Kombination mit dem Vornamen des Klägers würde dieser Namen stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht werden. Angesichts dessen könne die Namenänderung unabhängig davon, ob eine solche hier aus medizinischer Sicht indiziert wäre, nicht gewährt werden.

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