Beim Diebstahl von einigen Pfandflaschen aus einem Altglascontainer muss die Staatsanwaltschaft nicht gleich die strafrechtliche Keule schwingen. Da die Flaschen im Container eingeschmolzen werden und der Pfandwert damit ohnehin verloren ist, handelt es sich um ein so geringes Vergehen, dass auf ein Strafbefehl verzichtet werden kann, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 29.05.2017, bekanntgegebenen Beschluss (AZ: 843 Cs 238 Js 238969/16).

Damit muss ein Ehepaar aus München nicht mehr mit strafrechtlichen Folgen für ihr Altglassammeln rechnen. Das Paar, ein Rentner und eine Reinigungskraft, waren für ihren Lebensunterhalt auf das Sammeln und Einlösen von Pfandflaschen angewiesen. Mit Hilfe eines Greifarms bedienten sie sich am 16.10.2016 auch aus einem Altglascontainer.

Die Ausbeute betrug 18 Flaschen mit einem Pfandwert von zusammen 1,44 €. Doch das Pfandflaschensammeln blieb bei aufmerksamen Anwohnern nicht unbemerkt. Diese riefen die Polizei.

Die Staatsanwaltschaft ging von Diebstahl aus. Denn die Pfandflaschen seien zum Eigentum des Altglascontainer-Aufstellers geworden. Beim Amtsgericht beantragte die Behörde daher die Ausstellung zweier Strafbefehle wegen Diebstahls.

Der zuständige Richter lehnte dies ab. Es sei kein messbarer Diebstahlschaden entstanden. Zwar hätten die Flaschen ursprünglich einen Pfandwert von 1,44 € gehabt. Mit dem Einwurf in den Container seien die Flaschen aber dem Pfandkreislauf entzogen worden. Denn die Flaschen würden später einfach eingeschmolzen. Es sei daher gar nicht klar, wie hoch der Wert der 18 Flaschen im Rahmen des Recyclingprozesses ist – jedenfalls aber kaum messbar gering, so das Amtsgericht in seinem Beschluss vom 29.03.2017.

Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde beim Landgericht eingelegt. Dieses hatte die Beschwerde allerdings zurückgewiesen, so dass der Beschluss des Amtsgerichts über die Ablehnung der Strafbefehle rechtskräftig wurde.

Wie teuer letztlich das ganze Verfahren dem Steuerzahler gekommen ist, konnte die Gerichtssprecherin nicht sagen.

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