Aufstehen nur vor Allah?

Bei einer Urteilsverkündung vor Gericht müssen auch Muslime sich erheben. Jedenfalls im konkreten Fall ließ das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hiergegen den Hinweis auf die Religionsfreiheit nicht gelten und wies die Beschwerde eines Muslims ab (AZ: 2 BvR 1366/17). Er habe nicht begründen können, warum sein Glaube ihm das Erheben nur vor Allah erlaube, nicht aber vor Gericht.

Konkret geht es um eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Mannheim. Zur Hauptverhandlung kam der Muslim eine halbe Stunde zu spät, und zweimal weigerte er sich, sich zu erheben: zunächst bei der Vereidigung eines Zeugen und dann sogar zur Urteilsverkündung. Deswegen verhängte das Amtsgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 330,00 €.

Nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe das Ordnungsgeld bestätigt hatte, zog der Mann vor das Bundesverfassungsgericht. Dabei berief er sich auf die Religionsfreiheit. Nach seinem Glauben dürfe er sich ausschließlich für Allah erheben.

Doch „die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unzulässig“, heißt es nun in dem Karlsruher Beschluss vom 08.11.2017. Trotz umfassender Schriftsätze habe der muslimische Beschwerdeführer letztlich keine Gründe vorgetragen, warum er in seiner Glaubensfreiheit verletzt sei.

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