Kirche der Spaghettimonster unterliegt vor Gericht

Wo Verteter der christlichen Kirchen am Ortseingang auf ihre Gottesdienste hinweisen, wollte auch die “Kirche des fliegenden Spaghettimonsters e.V.” in Templin ihre “Nudelmesse” ankündigen.

Die “Pastafari” beten das “Monsterunser”. Religionen sind für sie zu dogmatisch und intolerant. Jedoch stelle diese Kritik an den Kirchen “kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar”, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in seinem Urteil vom 02.08.2017 (AZ: 4 U 84/16). Zudem fehle auch der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug.

Daher habe der Verein keinen Recht darauf, am Ortseingang von Templin in der Uckermark mit Hinweistafeln neben den Tafeln der katholischen und evangelischen Kirchen für seine wöchentliche “Nudelmesse” zu werben. Deshalb durften die entsprechenden Hinweisschilder entfernt werden.

Nochfalls bis zum Europäischen Gerichtshof

Die Pastafari haben bereits durchblicken lassen, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen.

Vor dem OLG galt es zu kären, ob es sich bei der Spaghettimonster-Kirche um eine Weltanschauungsgemeinschaft handelt. Die Richter verneintes dies. Wesentliches Merkmal einer Weltanschauung sei ein konsistentes Gedankensystem, das sich umfassend mit “Fragen nach dem Wesen und Sinn der Welt und der Existenz des Menschen in der Welt” befasse. Allein die satirische Auseinandersetzung mit der christlichen Religion genüge dafür nicht.

Der Vorsitzende der “Spaghettimonster-Kirche” Rüdiger Weida kündigte an, nun vor den Bundesgerichtshof und falls erforderlich auch vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Auch vom Europäischen Gerichtshof ist die Rede.

Bürgermeister um pragmatische Lösung bemüht

Der Bürgermeister Detlef Tabbert sucht derzeit eine unbürokratische Lösung: er hat der “Spaghettimonster-Kirche” gestattet, die Info-Tafeln an anderer Stelle im Ort aufzuhängen, dort wo die Gemeinde auf ihre Städtepartnerschaften hinweist. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dürfen sie dort hängen bleiben.

Vielleicht sollten es die Streitparteien mal mit Mediation versuchen. Ich stünde jedenfalls bereit.

Weitere Informationen zum Thema „Mediation“ finden Sie auf meiner Facebook-Seite „Mediation – die andere Art der Konfliktlösung.“

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