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Verschwiegener Nebenjob in einem von Corona betroffenen Betrieb
Arbeitsgericht Bielefeld sieht darin keinen Kündigungsgrund Verschweigt ein Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit in einem von hohen Coronavirusinfektionszahlen betroffenen Betrieb, darf der Hauptarbeitgeber ihn deshalb noch nicht kündigen. Solch eine Verletzung der...
Vertretung meiner Mandanten
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.
Im Individualarbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Kündigungsrecht, insbesondere in den Bereichen:
- Kündigung/Abfindung
- Aufhebungsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Urlaubsabgeltung
- Arbeitspapiere
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM):
Beim BEM handelt es sich um einen strukturierten Suchprozess, der dazu dient, Arbeitsunfähigkeitszeiten von Mitarbeitern zu reduzieren und wertvolle Mitarbeiterressourcen zu erhalten. Denn längere und häufige Erkrankungen belasten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Für solche Fälle ist die Einleitung eines BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem folgende Fragen sind im Rahmen eines BEM-Verfahrens zu beantworten:
- Auf welche Weise kann die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden?
- Mit welchen Leistungen oder Hilfen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
- Wie kann der bedrohte Arbeitsplatz gesichert werden?
Nähere Informationen über das BEM finden Sie hier.
Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts befasse ich mich insbesondere mit:
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebs- und Personalrats
- Arbeitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
Der optimale Weg
Der optimale Weg bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche verläuft auf Basis einer fundierten Argumentation auf sachlicher Ebene. So kann am ehesten ein positives Ergebnis ohne Gerichtsprozess erzielt werden.
Interessenorientierte Vertretung
Kommt es doch zu einem Gerichtsverfahren, können meine Mandanten eine interessensorientierte Vertretung im gerichtlichen Verfahren mit Blick auf eine zukunftsweisende Lösung des Rechtsstreits erwarten.
Mediation
Als Alternative zur „klassischen“ anwaltlichen Tätigkeit biete ich auch Konfliktlösung durch Mediation an.