Wenn Unternehmen ihre Betriebsanlagen am Wochenende gänzlich anderen Arbeitskräften überlassen als der Stammbelegschaft, hat der Betriebsrat nichts mitzureden. Das Einfliegen portugiesischer Arbeiter für das Wochenende ist auch legal, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem am Freitag, 14.10.2016, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag entschied (AZ: 13 TaBVGa 8/16). Es wies damit den Betriebsrat des Automobilzulieferers Dura Automotive in Plettenberg ab.
Dura Automotive hat in Plettenberg rund 880, in Schwesterbetrieben in Kirchhundem-Selbecke und Finnentrop-Lehnhausen weitere rund 450 Arbeitnehmer. Die Werke schreiben rote Zahlen. Der US-Mutterkonzern will deshalb die Belegschaft in Plettenberg halbieren und die Werke Kirchhundem-Selbecke und Finnentrop-Lehnhausen ganz schließen.
Nach auf Betriebsratsangaben gestützten Medienberichten verweigert sich der Konzern allerdings Verhandlungen über einen Sozialplan. Um Druck zu machen, verweigert der Betriebsrat in jüngster Zeit seine Zustimmung zu Wochenendarbeit.
Am Wochenende 08. und 09.10.2016 flog Dura Automotive Arbeiter aus einem Werk des Konzerns in Portugal ins Sauerland ein. Diese nutzten im Rahmen von Werkverträgen die betrieblichen Anlagen in Plettenberg. Dies soll zumindest noch an den Wochenenden bis Ende Oktober fortgeführt werden.
Ein dagegen gerichteter Eilantrag des Betriebsrats hatte schon vor dem Arbeitsgericht Iserlohn keinen Erfolg. In zweiter und im Eilverfahren letzter Instanz wies nun auch das LAG Hamm die Arbeitnehmervertreter ab.
Der Betriebsrat sei die Arbeitnehmervertretung der Stammbelegschaft im Regelbetrieb. „Durch die unternehmerische Entscheidung der Arbeitgeberin, die Betriebsanlagen am Wochenende durch Mitarbeiter einer Konzerntochter auf Werkvertragsbasis nutzen zu lassen, entsteht ein neuer Betrieb mit anderen Arbeitnehmern, für die der gewählte Betriebsrat nicht zuständig ist“ erklärte das LAG zur Begründung.
Eine Betriebsänderung für die Stammbelegschaft ergebe sich daraus nicht. Insbesondere würden die portugiesischen Arbeiter nicht in den Stammbetrieb eingegliedert, weil sie eigenständig und zu anderen Zeiten arbeiten.
Daher gebe es auch keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats, entschied das LAG. Das Vorgehen von Dura Automotive sei auch legal. Eine unzulässige Umgehung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats sahen die Hammer Richter nicht.
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