NEU IM BLOG
Bei Kündigungsabsicht darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter im Urlaub kontaktieren
Will eine Arbeitgeberin einem in einen dreiwöchigen Urlaub befindlichen Arbeitnehmer fristlos kündigen, darf sie nicht einfach tatenlos das Ende des Urlaubs abwarten. Unternimmt sie in dieser Zeit für eine beabsichtigte Anhörung des Beschäftigten keinerlei...
Kontakt
Die Bürozeiten von Thorsten Blaufelder sind wie folgt:
Montag bis Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.30 Uhr – 19.00 Uhr
Außerdem steht Ihnen Thorsten Blaufelder auch außerhalb dieser Zeiten für eine individuelle Terminvereinbarung unter 07455 4719888 zur Verfügung.
Per E-Mail erreichen Sie Thorsten Blaufelder unter: mail@thorsten-blaufelder.de