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Hat eine AGG-Entschädigung in Höhe von 250,00 € wirklich abschreckende Wirkung?
Tarifliche Überstundenzuschläge müssen nicht nur Vollzeit-, sondern auch Teilzeitkräfte erhalten können. Es stellt eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten dar, wenn die Zuschläge nur gezahlt werden, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines...
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