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Mitbestimmung bei Nutzung interner Meldestellen für Whistleblower
Der Betriebsrat hat bei der Nutzung einer internen Meldestelle für Whistleblower ein Mitbestimmungsrecht. Denn die Nutzung der internen Meldestelle betrifft das Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so dass er nach dem Betriebsverfassungsgesetz...
Bürozeiten
Die Bürozeiten von Thorsten Blaufelder sind wie folgt:
Montag bis Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.30 Uhr – 19.00 Uhr
Außerdem steht Ihnen Thorsten Blaufelder auch außerhalb dieser Zeiten für eine individuelle Terminvereinbarung unter 07455 4719888 zur Verfügung.
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