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Kein Schmerzensgeld für Hörschaden wegen Martinshorn
LAG Nürnberg: Feuerwehrkollege billigte nicht Gesundheitsschaden Macht ein Feuerwehrmann beim Rangieren eines Feuerwehrfahrzeugs einen Kollegen mit dem Martinshorn auf sich aufmerksam, muss er nicht für den entstandenen Hörschaden haften. Denn bei einer betrieblichen...
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