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Vorschlagsrecht für eigenes Arbeitszeugnis wirksam und vollstreckbar
BAG: Arbeitgeber muss aber kein unwahres Zeugnis erteilen Die Verpflichtung eines Arbeitgebers in einem Vergleich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Zeugnis nach dessen Entwurf zu erteilen, ist wirksam. Bei einem Streit kann der Arbeitnehmer daher Vollstreckungsklage...
Bürozeiten
Die Bürozeiten von Thorsten Blaufelder sind wie folgt:
Montag bis Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.30 Uhr – 19.00 Uhr
Außerdem steht Ihnen Thorsten Blaufelder auch außerhalb dieser Zeiten für eine individuelle Terminvereinbarung unter 07455 4719888 zur Verfügung.
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