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Verschwiegener Nebenjob in einem von Corona betroffenen Betrieb
Arbeitsgericht Bielefeld sieht darin keinen Kündigungsgrund Verschweigt ein Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit in einem von hohen Coronavirusinfektionszahlen betroffenen Betrieb, darf der Hauptarbeitgeber ihn deshalb noch nicht kündigen. Solch eine Verletzung der...
Bürozeiten
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Außerdem stehe ich Ihnen auch außerhalb dieser Zeiten für eine individuelle Terminvereinbarung unter 07455 4719888 zur Verfügung.
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