NEU IM BLOG
Kündigung wegen verweigertem „Gendern“ unwirksam
Die Abmahnung und Kündigung einer Chemikerin beim Hamburger Schifffahrtsamt wegen ihrer Weigerung, zu „Gendern“, ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg in zwei am Donnerstag, 05.02.2026, verkündeten Urteilen entschieden (AZ: 1 SLa 185/25 und 1...
Bürozeiten
Die Bürozeiten von Thorsten Blaufelder sind wie folgt:
Montag bis Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.30 Uhr – 19.00 Uhr
Außerdem steht Ihnen Thorsten Blaufelder auch außerhalb dieser Zeiten für eine individuelle Terminvereinbarung unter 07455 4719888 zur Verfügung.
Per E-Mail erreichen Sie Thorsten Blaufelder unter: mail@thorsten-blaufelder.de
