figur erleuchtungDie „enorme physische und psychische Belastung“ eines Zeitungsausträgers rechtfertigt nicht das Treten gegen einen falsch parkenden BMW. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Donnerstag, 13.08.2015, bekanntgegebenen Urteil klargestellt und einen Zeitungsausträger zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 986,78 € verurteilt (AZ: 122 C 2495/15).

Geklagt hatte ein BMW-Fahrer, der am 27.09.2014 kurz vor drei Uhr morgens mit seinem Fahrzeug vor einer Bankfiliale auf dem Gehweg falsch parkte, um dort Geld abzuholen.

Ein 64-jähriger Zeitungsausträger ärgerte sich darüber so sehr, dass er gegen das Auto trat. Nach Angaben des Klägers soll der Zeitungsausträger mit seinem Zeitungswagen auch gegen die Fahrertüre gestoßen sein.

Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 986,78 €, den der Zeitungsbote bezahlen sollte.

Dieser sah eine Mitschuld des BMW-Fahrers, schließlich habe dieser sein Auto ordnungswidrig abgestellt. Außerdem sei die „enorme physische und psychische Belastung zu berücksichtigen, die das Austragen der Zeitungen zu nachtschlafender Zeit mit sich bringt, auch unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen Alters“.

Doch das Amtsgericht gab in seinem Urteil vom 18.05.2015 dem Zeitungsausträger die alleinige Schuld. Denn er habe zugegeben, mit dem Treten gegen das Auto eine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen zu haben. Der Schaden sei nicht etwa entstanden, weil dieser versuchte, an einer Engstelle vorbeizukommen. Daher treffe dem Pkw-Fahrer kein Mitverschulden.

Bildnachweis: © GiZGRAPHICS – Fotolia.com


Haben Sie schon mal etwas von „Mediation“ gehört? Nein? Dieses kurze Video stellt den Ablauf einer Mediation sowie die Rolle des Mediators anschaulich und leicht verständlich vor und räumt mit häufigen Missverständnissen auf: