Ehemalige Straftäter müssen sich ihr zur Haftentlassung gezahltes Überbrückungsgeld nicht voll auf Hartz IV als Einkommen anrechnen lassen. Die Anrechnung ist nur für die ersten vier Wochen erlaubt, urteilte am Donnerstag, 22.08.2013, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 14 AS 78/12 R). Nicht zulässig sei es, dass das Jobcenter das Überbrückungsgeld auf mehrere Monate verteilt und das Arbeitslosengeld II in diesem Zeitraum entsprechend mindert.
Geklagt hatten ein aus der Haft entlassener Straftäter und dessen im Hartz-IV-Bezug stehende Familie. Der Ehemann war nach einem dreijährigen Gefängnisaufenthalt am 11.04.2007 wieder entlassen worden. Bei seiner Haftentlassung erhielt er ein sogenanntes Überbrückungsgeld in Höhe von 2.277,00 €.
Das Jobcenter Kreis Viersen teilte das Überbrückungsgeld auf sechs Monate auf und rechnete es entsprechend anteilig auf die Hartz-IV-Leistungen an. Weil der Mann auch noch Arbeitslosengeld in geringer Höhe bekam, erhielten er und seine Familie sechs Monate lang gar kein Hartz IV mehr.
Die Familie meinte, dass das Überbrückungsgeld als besondere Leistung für die Wiedereingliederung nach der Haft nicht als Einkommen angerechnet werden dürfe.
Das BSG stellte nun klar, dass der Zweck des Überbrückungsgeldes auch die Sicherung des Lebensunterhaltes innerhalb der ersten vier Wochen nach der Haftentlassung sei. Das Geld sei daher als Einkommen auf Hartz IV-Leistungen mindernd anzurechnen. Wegen der im Strafvollzugsgesetz enthaltenen Frist dürfe das Jobcenter das Überbrückungsgeld aber nur für vier Wochen und nicht über sechs Monate als Einkommen anrechnen, betonten die Kasseler Richter.
Das BSG verwies das Verfahren jedoch an die Vorinstanz zurück. Diese muss noch prüfen, inwieweit die Familie noch über Vermögen verfügte.
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Ich habe das gleiche Problem jetzt. Ich habe in der Haft mit dem Ü-geld, 3150€ da ich nach der Haft keine Wohnung hatte. Bekomme Alg1 und habe das Geld für u.a. Für die Wohnungssuche Hotel zwei Wochen und für meine Wohnungs Möbel gespart. Wolte vom Job-Center doch nur die Mietsicherheit auf Darlehens Basis haben. Alles abgelehnt, keine mietsicherheit. Und da ich in Vorkasse ging mit der Mietsicherheit und erste miete für den Rest des Geldes habe ich mir ein Teil der Möbel gekauft. Da ich mit der Vorkasse der Mietsicherheit und miete. Gegangen bin fehlt mir jetzt das Geld für standherd,Kühlschrank, Waschmaschine, und das ganze Wohnzimmer.
Und das schlimmste ist ich könnte sofort Arbeiten gehen. Mach ich aber nicht da ich mich nicht selber versorgen kann kochen waschen u.s.w. Hätte ich das gewusst hätte ich nicht gespart und das Geld vor Ende der Haft rausgeschickt. Jetzt bin ich der Dumme.
Also das gleiche problem habe ich jetzt auch! Befinde ich mitten im umschulung, beziehe alg1 aber reicht nicht für eine wohnung aus! Jobcenter bezahlt nichts! Bewährungshelfer kommt auch nicht weiter! Ba für arbeit hat umsonst 30000€ ausgegeben! Resozialisierung gescheitert ich bin auf 180! Toller anfang nach 5 jahren haft! Was bleibt einen übrig??? Leben wie vorher!
Da denkt man schon in der Haft an seine Zukunft nach der Haft! Und mann ist doch gegenüber des Job-Centers immer der dumme. Habe heute die Ablehnung des wiederspruchsverfahren bekommen. Da sie nur meine Ausgaben u.a für möbel, miete und mietsicherheit angerechnet haben. Aber nicht die Nachweise über 2 wochen Hotel kosten u.s.w. Mit allem zusammen an meinen Ausgaben komme ich auf ein gesamt Betrag von 535€ zum Leben für ein ganzen Monat.. Das ist nicht viel Geld wenn man zwei Wochen im Hotel wohnt und man davon noch essen und Verkehrsmittel u.s.w bezahlen muss! Habe mir noch nicht mal Bekleidung gekauft! Das ist also Die tolle Reso?? Da ich jetzt mit alles mühsam zusammen gespart habe und ich jetzt auch arbeiten gehe! Muss ich mir überlegen ob ich klage oder nicht!! Da ich jetzt keine Prozess kosten Beihilfe bekomme! Aber ich werde mich schon entsprechend beim Job-Center bedanken! Auf meine Weise!
nicht verkackeiern lassen!!!läuft stets nach dem Prinzip;”wo keine Kläger da auch keine beklagten”durchklagen ist wichtig bis BGH!!!
René Rätz als ich gerade den Namen gelesen habe dachte ich kaum zu glauben… Grüße Harun melde Dich mal 015510917288
Brauche es dringend
…dann dürfte ein Fachanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner sein!
Hab da eine Frage, undzwar wurde ich vor wenigen Monaten, aus meiner 3 jährigen haft entlassen. Und hatte mein überbrückungsgeld ,von 2500 erhalten. Seitdem wohne ich noch , bei meinen Eltern. Der leider schwerbehindert erkrankt ist und seitdem , vom jobcenter , harz4 bezieht. Da ich derzeit bei meinen Eltern wohne , hatt dass jobcenter , mein ganzes überbrückungsgeld , verteilt auf 6 Monat meinen Eltern angerechnet ( vom harz 4 abgezogen) . Jetzt zur meiner Frage darf dass jobcenter mein überbrückungsgeld meinen eltern vom harz4 anrechnen bzw abziehen auf 6 Monate?
Da ich seit einiger Zeit nicht mehr ALG-II-Fälle bearbeite, kann ich keine sichere Auskunft geben, da sich die Rechtsprechung weiterentwickelt haben könnte.
Ich schlage folgendes vor: gehen Sie zum örtlichen Amtsgericht und beantragen Sie einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Bringen Sie die Unterlagen mit, aus denen sich Ihr Einkommen/Ausgaben ergeben. Mit dem Schein in der Hand machen Sie bei einem Fachanwalt für Sozialrecht einen Beratungstermin aus. Sie müssen dort maximal 15 EUR für die Beratung zahlen.
Hallo Allerseits! Ich wurde vor Kurzem aus dem Zuchthaus Berlin-Tegel entlassen. Hatte dort vier sinn- und geistlose Jahre verbringen müssen. Gearbeitet habe ich insgesamt knapp 3 Jahre als Vorarbeiter in einem knasteigenen Arbeitsbetrieb. 37-Stunden-Woche, Lohngruppe 5, Leistungszulage 24%. Mehr ging nicht. Überbrückungsgeld habe ich nicht angespart, da Berlin nur einen Maximalbetrag von 808€ für Ledige zuläßt und das Geld auf dem Entlassungsschein mit der Restgeldauszahlung zusammengefaßt wird. Bei mir waren es sagenhafte 7.500€, die mir bar ausgezahlt wurden. Wie von der Sozialarbeiterin beraten habe ich noch am Entlassungstag ALG1 beantragt. Die Agentur für Arbeit stufte mich als Haftentlassenen zunächst nur als Hilfsarbeiter ein, obwohl ich einen akademischen Abschluß nachweisen konnte. Außerdem wurde die Anspruchsdauer willkürlich auf 12 Monate festgesetzt, obwohl ich nahezu 3 Jahre Arbeit nachweisen konnte. Bizarrerweise hat die JVA willkürlich in der Arbeitsbescheinigung einfach die Wochenenden abgezogen, die von arbeitsfreien (betrieblich angeordneten) Freitagen oder Montagen berührt wurden. Es werden nämlich beim Arbeitsnachweis nicht nur die geleisteten Arbeitstage, sondern die Kalenderwochenenden mit eingerechnet. Daraus ergaben sich bei mir 960 anzurechnende Kalendertage. Bei 30 Kalendertagen pro Monat ergab dies 32 Monate Arbeitsmonate. Daraus ergibt sich eigentlich ein Berechtigungszeitraum von 16 Monaten. Da aber immer Quartalsmäßig gerechnet wird, muß die Arbeitsagentur zumindest 15 Minuten kalkulieren. Hat sie aber nicht, sondern behauptete, ich hätte in den vergangenen 2 Jahren “keine 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt” gehabt. Dabei habe ich nachweislich mehr als das Doppelte gearbeitet.
Also habe ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt gegen
1. Die Ansprüchshöhe des Arbeitslosengeldes1 und
2. Die Anspruchsdauer.
Zu 1. habe ich inzwischen einen neuen Bescheid erhalten und mein ALG1 um ca. 210€/Monat erhöht. Ist aber noch immer nicht korrekt! Also nochmal Einspruch!
Zu 2. Wurde mit der gleichen Bgründung wieder auf 12 Monate festgesetzt – also Klageweg beschreiten!
Nebenbei bemerkt hat das Zuchthaus Tegel kein strukturiertes Entlassungsmanagement, sodaß ich mir erst am Entlassungstag eine Unterkunft besorgen konnte, zum Glück in einer vernünftigen sozialen Einrichtung mit Sozialarbeiter (betreutes Wohnen), der diesen Namen auch verdiente. Trotzdem auch hier ein fader Beigeschmack: Die soziale Einrichtung hat Ein Mietshaus angemietet und muß für ein mit Sperrmüll möbliertes 15qm Einzelzimmer mit Küchen- und Badbenutzung sage und schreibe 600€ im Monat berechnen (incl. NK wie Wasser und Strom), also sagenhafte 40€/qm. Der indische Eigentümer reibt sich die Hände angesichts der Eigenkapitalsrendite! Zum Glück habe ich bereits nach kurzer Zeit eine schöne 1-Zimmerwohnung gefunden, für 400€, ganz für mich alleine!
Vielen Dank für den ausführlichen Einblick!