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Leiharbeit zählt nach Job-Übernahme nicht bei Wartezeit mit
LAG Chemnitz: Kündigung ohne nähere Begründung war zulässig Wird eine behinderte Arbeitnehmerin nach einem Leiharbeitsverhältnis vom Entleihbetrieb übernommen, wird diese Zeit nicht bei der gesetzlichen sechsmonatigen Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz mit...
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