NEU IM BLOG
WICHTIGE Änderung – Rückkehr zu Mandaten im Kündigungsrecht: Meine Entscheidung und Motivation
Ich freue mich, mitteilen zu können, dass ich nach sorgfältiger Überlegung entschieden habe, im Individualarbeitsrecht ab sofort wieder Mandate im Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu übernehmen, also Mandate rund um das Thema Kündigungen und...
Hat eine AGG-Entschädigung in Höhe von 250,00 € wirklich abschreckende Wirkung?
Tarifliche Überstundenzuschläge müssen nicht nur Vollzeit-, sondern auch Teilzeitkräfte erhalten können. Es stellt eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten dar, wenn die Zuschläge nur gezahlt werden, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines...
Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich im kollektiven Arbeitsrecht Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Arbeitgeber:
- Betriebs-/Dienst- und Inklusionsvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
Des Weiteren vertrete ich im kollektiven Arbeitsrecht Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Arbeitgeber außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche:
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebs- und Personalrats
- Arbeitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM):
Beim BEM handelt es sich um einen strukturierten Suchprozess, der dazu dient, Arbeitsunfähigkeitszeiten von Mitarbeitern zu reduzieren und wertvolle Mitarbeiterressourcen zu erhalten. Denn längere und häufige Erkrankungen belasten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Für solche Fälle ist die Einleitung eines BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem folgende Fragen sind im Rahmen eines BEM-Verfahrens zu beantworten:
- Auf welche Weise kann die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden?
- Mit welchen Leistungen oder Hilfen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
- Wie kann der bedrohte Arbeitsplatz gesichert werden?
Nähere Informationen über das BEM finden Sie hier.
Der optimale Weg
Der optimale Weg bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche verläuft auf Basis einer fundierten Argumentation auf sachlicher Ebene. So kann am ehesten ein positives Ergebnis ohne Gerichtsprozess erzielt werden.
Interessenorientierte Vertretung
Kommt es doch zu einem Gerichtsverfahren, können meine Mandanten eine interessensorientierte Vertretung im gerichtlichen Verfahren mit Blick auf eine zukunftsweisende Lösung des Rechtsstreits erwarten.
Mediation
Als Alternative zur „klassischen“ anwaltlichen Tätigkeit biete ich auch Konfliktlösung durch Mediation an.