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Beweispflicht für Überstunden liegt weiter bei Arbeitnehmern
BAG: Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassung ändert daran nichts Bei einem Streit um die Vergütung behaupteter Überstunden sind weiterhin die Arbeitnehmer beweispflichtig. Die EU-rechtliche Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten vollständig zu erfassen,...
Vorteile der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation
Die innerbetriebliche Wirtschaftsmediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren. Gegenüber den traditionellen Verfahren wie etwa Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren weist es eine Vielzahl an Vorteilen auf:
Deutlich kürzere Verfahrensdauer
Insbesondere Arbeitsgerichtsverfahren sind oftmals langwierig und von ungewissem Ausgang für Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. Sie können zum Teil mehrere Jahre dauern und sich über mehrere Instanzen ausdehnen. Im Rahmen einer innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation kann eine bindende Lösung schon nach wenigen Terminen in bedeutend kürzerer Zeit gefunden werden.
Geringere (Konflikt-)Kosten
Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren sind überaus kostenintensiv. Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten orientiert sich am sog. Streitwert. Mehrere Verfahrensgegenstände führen dabei zu einem Anstieg der Kosten, die im Vorfeld nicht immer zu kalkulieren sind. Wirtschaftsmediatoren hingegen arbeiten freiberuflich auf Honorar-/Stundenbasis. Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind folglich transparent und überschaubar – insbesondere auch geringer, weil innerbetriebliche Wirtschaftsmediationen schneller und effektiver zu einvernehmlichen Lösungen führen.
Anwalts- und Gerichtskosten stellen im Übrigen nur einen der Teil der gesamten Konfliktkosten dar. Weitere Konfliktkosten entstehen insbesondere durch verlorene Arbeitszeit, welche die Streitparteien während des Konflikts verbrauchen. Die Konfliktkostenstudien der KPMG belegen diese Tatsache sehr eindringlich (Studie I und Studie II).
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Arbeitsgerichtsverfahren sind öffentlich. In der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation wird Vertraulichkeit vereinbart und über die Inhalte des Verfahrens wird Stillschweigen gewahrt – auch im Falle einer gescheiterten Mediation. Unternehmensinterna dringen somit nicht nach draußen.
Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit
Innerhalb eines Mediationsverfahrens bestimmen die Konfliktparteien selbst, welche Themen geklärt werden sollen. Sie sind nicht wie im Arbeitsgerichtsverfahren durch formelle Anträge eingeschränkt. Im Gegensatz zu einem Richter ermitteln Wirtschaftsmediatoren nicht die Wahrheit, sie bewerten und urteilen nicht und schlagen keine Lösungen vor. Das Ergebnis eines Mediationsverfahrens liegt allein in den Händen der Parteien.
Informiertheit
In einem Arbeitsgerichtsverfahren halten die Konfliktparteien unter Umständen gezielt Informationen zurück, die der Durchsetzung ihrer Ansprüche schaden könnten. Das innerbetriebliche Wirtschaftsmediationsverfahren ist hingegen von Informiertheit geprägt. Dadurch, dass die Parteien die hinter ihren Positionen stehenden Interessen offenlegen, entsteht ein Informationsgewinn, der von den Konfliktparteien auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen genutzt werden kann.
Arbeitsbeziehungen erhalten und verbessern
Während ein Arbeitsgerichtsprozess häufig das Arbeits- und Betriebsverhältnis weiter belastet, ermöglicht es die Konfliktbearbeitung in der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation, dass die Beteiligten auch in der Zukunft respekt- und vertrauensvoll miteinander umgehen.
Freiwilligkeit
Das Wirtschaftsmediationsverfahren ist vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt. Die Konfliktparteien nehmen aus eigenem Entschluss an der Mediation teil. Jeder Partei steht das Recht zu, die Mediation zu jedem Zeitpunkt zu beenden.
DWM – Deutsche Wirtschaftsmediation
Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen, Kooperationsparter der DWM – Deutsche Wirtschaftsmediation – zu werden, um eine Tätigkeit als Wirtschaftsmediator intensivieren zu können.
Die DWM mit Sitz in Heilbronn wurde mit dem Ziel gegründet, die außergerichtliche Streitbeilegung mit Schwerpunkt Mediation, als standardisiertes Instrument der Konfliktlösung zu etablieren.
Die Wirtschaftsmediatoren der DWM arbeiten zum Teil seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Fachgebieten und Industriebereichen. Diese Vielfalt ermöglicht es der DWM, den Markt und die maßgeblichen Zusammenhänge genau zu kennen.
Alle Mediatoren und Konfliktmanager der DWM engagieren sich aus Überzeugung für die Verbreitung der Mediation als außergerichtliches Konfliktbeilegungsverfahren. Die aktive Tätigkeit in Verbänden, Stiftungen und Vereinen dient einerseits der Förderung der Mediation im Allgemeinen, andererseits bietet sie eine Plattform für die persönliche Weiterentwicklung und Vernetzung.
Regional liegen meine Haupt-Tätigkeitsschwerpunkte in
Weiterhin bin ich für die Regionen Oberndorf, Schramberg, Sulz, Baiersbronn, Horb, Bad Dürrheim und Donaueschingen zuständig.
Die Hauptseite der DWM erreichen Sie unter www.deutsche-wirtschaftsmediation.de.