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Keine fristlose Kündigung wegen „Nigger“-Äußerung
LAG Mainz: Abmahnung einer Verkäuferin hätte ausgereicht Bezeichnet eine Verkäuferin gegenüber einer Kollegin einen Kunden als „Nigger“ oder „Neger“, muss dies noch keine fristlose Kündigung begründen. Zwar vermag solch eine diskriminierende Äußerung „an sich“ als...
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