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Kündigung wegen verweigertem „Gendern“ unwirksam
Die Abmahnung und Kündigung einer Chemikerin beim Hamburger Schifffahrtsamt wegen ihrer Weigerung, zu „Gendern“, ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg in zwei am Donnerstag, 05.02.2026, verkündeten Urteilen entschieden (AZ: 1 SLa 185/25 und 1...
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