Arbeitgeber können generell schon vom ersten Krankheitstag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Angemessene Gründe müssen sie dafür nicht nennen, meint das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Mittwoch, 14.12.2011, veröffentlichten Urteil (AZ: 3 Sa 597/11).
Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, dies schon früher zu verlangen. Bislang ist umstritten, ob er dazu einen besonderen Anlass braucht.
Das LAG Köln hat dies nun verneint. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin eine beantragte Dienstreise verweigert. Genau für diesen Tag meldete sie sich dann krank. Daraufhin forderte der Arbeitgeber sie auf, künftig schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Arbeitnehmerin hielt dies für ungerechtfertigt.
Vor dem LAG ist sie jedoch unterlegen. Das Gesetz sehe keine Voraussetzungen vor, unter denen Arbeitgeber ein Attest schon vom ersten Krankheitstag an verlangen können, argumentierte das LAG in seinem Urteil vom 14.09.2011. Ob eine solche Forderung angemessen und gerechtfertigt sei, sei von den Gerichten daher nicht zu prüfen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließen die Kölner Richter aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu. Zwischenzeitlich liegt die Entscheidung des BAG vor – siehe Artikel vom 15.11.2012.
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Eine korrekter ArbeitnehmerIN faxt vorab die Krankmeldung dem Unternehmer:) somit haben die Arbeitsgerichte weniger zutun.Solche grundsätzlichen Fragen kann man doch wohl in der personalabteilung klären.
Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet ein Fax zu besitzen.
Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet sich krank auf dem Weg zur Firma zu machen um den gelben Schein abzugeben.
Wenn’s also nur über die Post geht, dann kann es doch 2-3 Tage dauern bis der Schein da ist.
Oder ist nur gemeint, dass eine Fernbleiben von der Arbeit nur nach einem Arztbesuch direkt am ersten Tag möglich ist?
Der Arbeitnehmer ist sicherlich nicht verpflichtet, ein Fax zu besitzen. Wenn aber der Arbeitgeber die Krankmeldung sofort haben möchte, bedeutet das, dass der kranke Arbeitnehmer gleich am 1. Tag zum Arzt gehen muss. Das ist das eigentliche Ziel des Arbeitgebers.
Ansonsten braucht der Arbeitnehmer in den ersten drei Tagen gar nicht zum Arzt gehen und sich einen “gelben Schein” holen, weil die Verpflichtung erst ab dem 4. Krankheitstag besteht.