Ein Franchise-Nehmer der Fastfood-Kette McDonald’s muss einer ehemaligen Mitarbeiterin in Frankreich 250.000,00 € zum Ausgleich für jahrelange unvergütete Überstunden zahlen.
Ein Arbeitsgericht in der Bretagne gab der Klägerin Recht, die ab 1999 bei McDonald’s tätig war und es bis zur Filialleiterin brachte. Die Klägerin trug vor, sie habe von 2006 bis August 2009 regelmäßig die doppelte Arbeitszeit gearbeitet, manchmal von fünf Uhr morgens bis Mitternacht. Irgendeinen finanziellen Ausgleich habe sie hierfür nicht erhalten. Sie habe nahezu sieben Tage die Woche gearbeitet. Infolge einer schweren Depression habe sie ihre Stelle aufgeben müssen.
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts legte der Franchise-Nehmer, der vier McDonald’s-Filialen in der Region betreibt, Berufung ein.
Im Jahre 2010 verurteilte ein Arbeitsgericht in Sao Paulo eine Filiale der Fastfood-Kette McDonald’s zu einer Entschädigungszahlung von 13.000,00 € aufgrund der Gewichtszunahme eines Mitarbeiters wegen exzessiven Burger-Verzehrs. Den dazugehörigen Artikel finden Sie dort.
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