Beim Markenschutz hat ein echter Name nicht automatisch Vorrang vor einem Künstlernamen. Das hat am Mittwoch, 14.03.2012, das Landgericht Düsseldorf in einem Streit zwischen dem Schlagerstar Michael Wendler und dem Schlagerinterpreten Frank Wendler entschieden (AZ: 2a O 317/11). Danach muss Frank Wendler seine eingetragene Marke „Der Wendler“ löschen.
Michael Wendler ist der Künstlername des Schlagersängers Michael Skorwronek. Er hat bereits 15 Alben und 24 Singles herausgegeben, davon mehrere mit „Gold“ oder „Platin“ prämiert. Vor allem in den Medien wird der 40-Jährige meist nur „Der Wendler“ genannt.
Genau diese Bezeichnung wollte ihm Frank Wendler nehmen. Der Schlagerinterpret, der wirklich Wendler heißt, hatte sich 2008 „Der Wendler“ als Wortmarke eintragen lassen und vermarktet sich auf einer entsprechenden Internet-Seite.
Doch die Klage ging nach hinten los: Michael Skorwronek trete schon seit 1998 als Michael Wendler auf und sei bundesweit bekannt. An dem Namen habe er daher die älteren Rechte, urteilte das Landgericht. Auf den Gegenantrag von Michael Wendler verpflichteten die Düsseldorfer Richter Frank Wendler, der Löschung seiner Wortmarke „Der Wendler“ zuzustimmen.
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