Ich freue mich, mitteilen zu können, dass ich nach sorgfältiger Überlegung entschieden habe, im Individualarbeitsrecht ab sofort wieder Mandate im Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu übernehmen, also Mandate rund um das Thema Kündigungen und Aufhebungsverträge.

Warum dieser Wandel?

Zunächst einmal erlaubt mir mein aktuelles Arbeitspensum, mich wieder intensiver mit diesem wichtigen Rechtsgebiet zu beschäftigen. Ich habe meine Tätigkeit im Kündigungsrecht sehr vermisst. Es ist ein Bereich, der mir stets am Herzen lag, da er oft von existenzieller Bedeutung für die Betroffenen ist.

Darüber hinaus sehe ich in der aktuellen wirtschaftlichen Lage einen wachsenden Bedarf an kompetenter Rechtsberatung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, und viele Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer sind mit Unsicherheiten konfrontiert. In diesen schwierigen Zeiten möchte ich meine Erfahrung und mein Wissen einbringen, um Menschen in ihrer beruflichen und persönlichen Situation bestmöglich zu unterstützen.

Die Rückkehr zu Mandaten in diesem Bereich ist für mich auch eine Herzensangelegenheit. Ich habe in den vergangenen Jahren viele positive Rückmeldungen von Mandantinnen und Mandanten erhalten, die meine Unterstützung in Kündigungsangelegenheiten und beim Aushandeln und Abschließen von Aufhebungsverträgen sehr geschätzt haben. Diese Wertschätzung hat mich ermutigt, diesen Schritt zu gehen.

Ich bitte um Beachtung, dass ich Mandate außerhalb des Kündigungsrechts nicht übernehmen kann.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte meine neue Unterseite.

Ihr Thorsten Blaufelder