BSG: Ausrutschen auf gewischtem Boden als betriebliche Gefahr

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ausnahmsweise beim Kaffeeholen im Sozialraum eines Betriebes unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz stehen. Dies gilt etwa dann, wenn eine Beschäftigte wegen eines nass gewischten Bodens im Sozialraum stürzt und sich damit eine „besondere betriebliche Gefahr“ verwirklicht hat, urteilte am Mittwoch, 24.09.2025, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 2 U 11/23 R). Grundsätzlich sei aber der beabsichtigte Verzehr von Genussmitteln wie Kaffee eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und damit nicht unfallversichert.

Geklagt hatte eine bei einem Finanzamt in Osthessen beschäftigte Verwaltungsangestellte. Wie jeden Tag wollte die Frau auch am 25.02.2021 sich eine halbe Stunde vor Feierabend noch am Getränkeautomaten im Sozialraum der Behörde einen Kaffee holen. Beim Betreten des Raums war der Boden feucht gewischt und nass. Ein Schild wies auch auf die erhöhte Unfallgefahr hin. Dennoch rutschte die Frau aus. Infolge ihres Sturzes erlitt sie einen Bruch des dritten Lendenwirbelkörpers.

Die Unfallkasse Hessen lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall ab. Das Kaffeeholen stelle eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar, die nicht unter dem Unfallversicherungsschutz stehe. Nach ständiger Rechtsprechung sei ein Sturz in einer Kantine auch nicht unfallversichert. Dies müsse dann für den Sozialraum ebenfalls gelten, sobald deren Tür durchschritten werde.

Das Hessische Landessozialgericht (LSG) gab der Klägerin recht. So diene die Nahrungsaufnahme der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit.

Das BSG gab der Klägerin jedoch aus anderen Gründen recht. Die Verwaltungsangestellte habe einen versicherten Arbeitsunfall erlitten.

Grundsätzlich stehe der Konsum von Genussmitteln jedoch nicht unter Versicherungsschutz. Denn es handele sich hierbei um einen eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Es gebe jedoch auch Ausnahmen. Wolle ein Arbeitnehmer mit dem Kaffeekonsum etwa seine Schläfrigkeit überwinden und damit die Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten, könne ausnahmsweise auch der Konsum des Genussmittels unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Der Kaffeekonsum sei dann der Arbeit zuzurechnen. Dieser betriebliche Zusammenhang des Genussmittelkonsums habe das LSG aber nicht festgestellt.

Allerdings habe sich mit dem Sturz auf nassem Boden eine „besondere Betriebsgefahr“ verwirklicht, so dass ein Arbeitsunfall vorliege. Der Arbeitgeber habe die Getränkeversorgung in dem Sozialraum verortet, wo Beschäftigte sich auch untereinander austauschen können. Damit gehöre der Sozialraum generell zur Versicherungssphäre des Arbeitgebers.

 

 

Kündigung Aufhebungsvertrag Blaufelder Dornhan

 

Gesunde Arbeitskultur JETZT

Gesunde Arbeitskultur Jetzt

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.

 

Monatlicher Newsletter

Monatlicher Newsletter von Thorsten Blaufelder

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.

Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Coaching Arbeitsicherheit Newsletter

 

Warum nicht mal Mediation probieren?

Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.

Glas Konflikt Eskalationsstufen Mediation Blaufelder

🔎 Noch mehr Wissen rund um innerbetriebliche Wirtschaftsmediation und Betriebliches Eingliederungsmangement (BEM)?
In meiner Masterarbeit zeige ich auf, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement und Wirtschaftsmediation erfolgreich kombiniert werden können, um Konfliktmanagement und Gesundheitsförderung in Unternehmen zu verbinden.

👉 Masterarbeit kostenlos auf Zenodo lesen