Versucht ein Fahrgast einem Taxifahrer das Fahrgeld in den Mund zu stopfen, stellt dies eine Beleidigung dar. Der Taxifahrer kann dann nicht nur für erlittene Verletzungen, sondern auch für die „tätliche Beleidigung“ ein Schmerzensgeld fordern, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 11.09.2015, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 213 C 26734/14).
Damit muss ein Fahrgast einem Münchener Taxifahrer 500,00 € Schmerzensgeld zahlen. Nachts, am 01.08.2013, hatte der 29-jährige Fahrgast ein Taxi genommen. Doch die Fahrweise des Fahrers war ihm viel zu lahm. Er hielt dem Fahrer vor, an gelb anzeigenden Ampeln nicht einfach durchzufahren.
Als der alkoholisierte 29-Jährige deshalb ohne zu bezahlen aussteigen wollte, kam es zum Streit. Der Fahrgast nahm schließlich einen 100-Euro-Schein und versuchte das Geld dem Taxifahrer in den Mund zu stopfen.
Dieser erlitt eine Schürfwunde und eine Prellung im Gesicht.
Vor dem Amtsgericht forderte der Taxifahrer ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.100,00 €.
In seinem Urteil vom 30.04.2015 hielt das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € für angemessen. Die erlittenen Verletzungen seien nur leicht gewesen. Es habe nur einen Tag Arbeitsunfähigkeit bestanden, die Lebensführung war nur gering beeinträchtigt. Andererseits müsse aber auch berücksichtigt werden, dass das Stopfen von Geld in dem Mund des Klägers als „tätliche Beleidigung“ zu werten sei. Dies wirke sich ebenfalls auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus.
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