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Leiharbeit zählt nach Job-Übernahme nicht bei Wartezeit mit
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Kollektivarbeitsrecht in Dornhan und Umgebung – Rechtsberatung für Betriebsräte, Personalräte und Unternehmen
Das Kollektivarbeitsrecht bildet das Fundament der Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen. Ich unterstütze sowohl Betriebsräte und Personalräte als auch Arbeitgeber bei allen kollektivrechtlichen Fragestellungen – von der Betriebsverfassungsarbeit über Tarifverhandlungen bis zur Einigungsstelle. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Dornhan (Landkreis Rottweil) bin ich regional in Rottweil, Freudenstadt, Horb am Neckar, Sulz und Umgebung aktiv – bei Bedarf auch bundesweit. Hier erfahren Sie, worauf es im Kollektivarbeitsrecht ankommt und wie ich Sie praxisnah unterstützen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Kollektivarbeitsrecht?
- Typische Beratungsfelder
- Für wen ich arbeite
- Regionale Erfahrung
- FAQ – häufige Fragen
- Kontakt und Terminvereinbarung
Was ist Kollektivarbeitsrecht?
Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern und kollektiven Interessenvertretungen wie dem Betriebsrat, Personalrat oder einer Mitarbeitervertretung (MAV). Es umfasst u. a.:
- das Betriebsverfassungsrecht (BetrVG)
- das Tarifvertragsrecht (TVG)
- das Personalvertretungsrecht (z. B. LPVG BW, BPersVG)
- die kirchliche Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- Regelungen zu Einigungsstellen, Interessenausgleich und Sozialplan
Typische Beratungsfelder
- Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG und § 75 BPersVG
- Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Begleitung von Betriebsrats- oder Personalratswahlen
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellenverfahren – rechtlich oder moderierend
- Unterstützung bei Tarifverhandlungen oder Haustarifverträgen
- Umsetzungsberatung bei gesetzlichen Neuregelungen
Für wen ich arbeite
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen
- Beratung und Schulung zur effektiven Gremienarbeit
- Begleitung bei Konflikten mit der Arbeitgeberseite
- Unterstützung bei BEM, Digitalisierung, Arbeitszeitmodellen
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren
Unternehmen, Verwaltungen, kirchliche Träger
- rechtssichere Einführung von Betriebsvereinbarungen
- Strategieentwicklung bei Betriebsänderungen
- Compliance und Beteiligungsrechte
- Begleitung von Personalstrukturmaßnahmen im öffentlichen Dienst
Regionale Erfahrung im Raum Rottweil, Freudenstadt und Horb
Mit Sitz in Dornhan bin ich in der Region Rottweil, Freudenstadt, Sulz, Horb, Alpirsbach, Oberndorf und Balingen tief verwurzelt. Ich kenne die branchenspezifischen Besonderheiten regionaler Arbeitgeber – vom Mittelstand über soziale Träger bis zur öffentlichen Verwaltung. Die persönliche Beratung vor Ort oder digital ist für mich selbstverständlich.
FAQ – häufige Fragen zum Kollektivarbeitsrecht
Was versteht man unter Kollektivarbeitsrecht?
Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und kollektiven Vertretungen der Beschäftigten (z. B. Betriebsrat oder Gewerkschaft). Es geht um Rechte, Pflichten und Verfahren der Mitbestimmung im Betrieb oder in der Dienststelle.
Welche Rechte hat ein Betriebsrat oder Personalrat?
Ein Betriebsrat hat z. B. Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätzen, BEM oder technischen Systemen. Der Personalrat agiert ähnlich – jedoch nach anderen Gesetzen. Beide Gremien haben auch Initiativrechte, Anhörungsrechte bei Kündigungen und Anspruch auf Schulung.
Was unterscheidet Betriebsrat, Personalrat und MAV?
- Betriebsrat – privatwirtschaftliche Betriebe, geregelt durch das BetrVG
- Personalrat – öffentlicher Dienst, z. B. nach dem BPersVG oder LPVG BW
- MAV – kirchliche Einrichtungen wie Diakonie oder Caritas, geregelt durch MAVO/KAVO
Wann kommt eine Einigungsstelle zum Einsatz?
Wenn zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber Uneinigkeit herrscht (z. B. über eine Betriebsvereinbarung), kann eine Einigungsstelle angerufen werden. Diese trifft eine verbindliche Entscheidung. Ich begleite Sie inhaltlich und strategisch.
Was regelt ein Sozialplan?
Ein Sozialplan gleicht wirtschaftliche Nachteile bei Betriebsänderungen aus – etwa durch Abfindungen, Überbrückungsgeld oder Qualifizierung. Er wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt und ggf. in der Einigungsstelle beschlossen.
Berät Herr Blaufelder nur Betriebsräte oder auch Unternehmen?
Ich berate beide Seiten: Gremien wie Betriebsräte, Personalräte, MAVen – ebenso wie Unternehmen, Verwaltungen und Träger. Mein Ziel ist eine rechtlich fundierte und tragfähige Lösung, auch in schwierigen Konstellationen.
Wie läuft eine Betriebsänderung rechtlich ab?
Bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen (z. B. Stilllegung, Umstrukturierung) muss der Arbeitgeber den Betriebsrat frühzeitig informieren. Es folgen Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan (§ 111 ff. BetrVG). Ich unterstütze beide Seiten – je nach Mandat.
Kontakt und Terminvereinbarung
Thorsten Blaufelder – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Goethestraße 4, 72175 Dornhan
📞 Telefon: 07455 / 4719888
📧 E-Mail: mail@thorsten-blaufelder.de
Ich berate Sie gerne – persönlich in Dornhan, telefonisch oder per Video. Auch Termine vor Ort in Rottweil, Freudenstadt, Horb, Sulz, Balingen oder Umgebung sind möglich.

Der optimale Weg
Der optimale Weg bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche verläuft auf Basis einer fundierten Argumentation auf sachlicher Ebene. So kann am ehesten ein positives Ergebnis ohne Gerichtsprozess erzielt werden.

Interessenorientierte Vertretung
Kommt es doch zu einem Gerichtsverfahren, können meine Mandanten eine interessensorientierte Vertretung im gerichtlichen Verfahren mit Blick auf eine zukunftsweisende Lösung des Rechtsstreits erwarten.
Mediation
Als Alternative zur „klassischen“ anwaltlichen Tätigkeit biete ich auch Konfliktlösung durch Mediation an.