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„Wer heute einem Übel teilnahmslos zuschaut, kann schon morgen selbst Opfer des Übels werden.“

„Wer heute einem Übel teilnahmslos zuschaut, kann schon morgen selbst Opfer des Übels werden.“

von Thorsten Blaufelder | 6. Juli 2018 | Arbeitsrecht, Allgemein, Betriebsverfassungsrecht, Urteile und Gesetze

Im Betrieb dürfen Arbeitnehmer den Chef zwar kritisieren, aber damit nicht massiv den Betriebsfrieden stören....

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