Eine Stromkostenerstattung aus Vorauszahlungen, die ein Hartz-IV-Empfänger aus seiner Regelleistung bezahlt hat, darf das Jobcenter nicht als Einkommen anrechnen. Dies widersprich dem pauschalen Gedanken der Leistung, urteilte am Dienstag, 23.08.2011, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 14 AS 186/10 R und B 14 AS 185/10 R).
Damit gab das BSG einer heute 33-jährigen Frau und ihrer Mutter im brandenburgischen Landkreis Oberhavel recht. Seit Anfang 2005 sind beide auf ALG II angewiesen. Den Stadtwerken leisteten sie Vorauszahlungen für den Strom, verbrauchten im Jahr 2006 aber weniger. Daher erhielten sie 2007 eine Erstattung von 164,35 €. Jeweils die Hälfte davon rechnete der Landkreis den beiden Frauen als Einkommen an und kürzte seine Hartz-IV-Zahlungen entsprechend.
Doch das ist unzulässig, urteilte das BSG und bestätigte damit gleichlautende Urteile des Sozialgerichts Neuruppin (AZ: S 18 AS 1064/09 WA und S 18 AS 1063/09 WA). Geld, das die Hartz-IV-Empfänger aus ihrer Regelleistung selbst aufgebracht haben, kann danach nicht als Einkommen angesehen werden.
Ausdrücklich betonte das BSG, dass der Strom diesem Regelbedarf zuzuordnen ist. Damit grenzten die Kasseler Richter ihre Entscheidung zu den Heizkosten ab. Diese gelten als „Kosten der Unterkunft“ und werden laut Gesetz „in tatsächlicher Höhe“ zusätzlich zur Regelleistung bezahlt. Die Kasseler Strom-Urteile sind auf eine Heizkostenerstattung daher nicht übertragbar.
Weiter erklärte das BSG, dass solche Erstattungen im Grundsatz nicht als Vermögen, sondern als laufendes Einkommen gelten. Dies bedeutet, dass die Jobcenter auch eine Stromkostenerstattung ausnahmsweise als Einkommen anrechnen dürfen, wenn die entsprechenden Vorauszahlungen noch in der Zeit vor dem Hartz-IV-Bezug gezahlt wurden.
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Muß ich Heizkosten zurückzahlen? Ich habe 2010 Geld zurück-bekommen.
Mit freundlichen Gruß
Eddy Jorke
Das könnte durchaus sein, wenn das Jobcenter in Vorlage getreten ist. Dann steht der zuviel bezahlte Betrag dem Staat zu.
Ich muß 30 Euro monatlich von meinem Regelbedarf für die Nebenkosten selber bezahlen, da das Jobcenter nicht die komplette Miete bezahlt.Habe nun Geld zurück bekommen.Das ist genau der Betrag den ich mehr zahlen musste. Muss ich das Geld jetzt wieder zurück geben?
Sehr geehrter Herr Knosalla,
das Sie selbst für die Kosten aufgekommen sind, gehe ich davon aus, dass Sie dann auch die Rückzahlung behalten dürfen. Anders wäre es, wenn die Leistung vom Jobcenter erbracht worden wäre.
MfG
Thorsten Blaufelder
Rechtsanwalt
Ich hab gestern einen Brief von der ENBW bekommen mit einem guthaben von 244,70 € ich bin seit paar jahren schon Alg II empfänger muss ich das Geld was ich als Guthaben bekommen hab zurückzahlen ?
Nach der damaligen BSG-Entscheidung darf die Rückzahlung vom Jobcenter nicht angerechnet werden. Allerdings bin ich seit 2012 nicht mehr im ALG-II-Bereich tätig. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob zwischenzeitlich eine andere Entscheidung ergangen ist.