Die Aberkennung der Entschädigungsrente und früheren „Ehrenpension“ für den ehemaligen Stasi-Funktionär Markus Wolf ist rechtmäßig. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam mit einem am Montag, 15.08.2011, bekanntgegebenen Urteil entschieden (AZ: L 8 R 437/05).
Da Wolfs Vater aktiver Kommunist jüdischer Herkunft war, emigrierte die Familie des damals Zehnjährigen 1933. Die DDR sprach ihm später eine „Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus“ zu. Von 1953 bis 1986 leitete Wolf den Auslandsnachrichtendienst der DDR, die „Hauptverwaltung Aufklärung“ im Staatssekretariat und späteren Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Nach der Vereinigung gingen die DDR-Ehrenpensionen in eine Entschädigungsrente über. Das Bundesversicherungsamt erkannte diese Markus Wolf im Januar 2003 ab. Das Gesetz sieht dies vor, wenn der Empfänger gegen die „Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit“ verstoßen hat. Wolf klagte; seit seinem Tod 2006 führt seine Witwe den Prozess fort.
Wie schon 2005 das Sozialgericht Berlin wies nun auch das LSG die Klage ab. Zur Begründung stellten die Potsdamer Richter vorrangig nicht auf Wolfs Tätigkeit für den Auslandsnachrichtendienst ab. Im MfS habe er „politisch-operativen Maßnahmen zur Bekämpfung feindlicher Einflüsse unter Kreisen von Jugendlichen“ zugestimmt. Dies, so das LSG, habe zu einer umfassenden Bespitzelung Jugendlicher geführt. Die Jugendlichen seien damit „zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt worden“. Das sei mit den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren. Auch die besonderen Umstände des „Kalten Krieges“ könnten solche Bespitzelungen nicht rechtfertigen. Das Schicksal der Opfer des „von ihm mit geschaffenen totalitären Apparates“ habe ihn gleichgültig gelassen.
Die Revision gegen sein am 28.07.2011 verkündetes Urteil ließ das LSG nicht zu. Wolf kann dagegen aber noch Beschwerde beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einlegen. Das BSG hatte bereits 1997 die Aberkennung der Ehrenpension des SED-Chefideologen Kurt Hager bestätigt (AZ: 4 RA 99/95).
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