James Bond fuhr einen Aston Martin Vanquish, ohne für die im Agentenalltag üblichen Schäden an dem Auto aufkommen zu müssen. Rasen allerdings Normalsterbliche mit ihrem Aston Martin mit über 200 Stundenkilometern über die Autobahn, können sie bei einem Verkehrsunfall wegen der deutlichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer höheren Haftung verpflichtet werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem jetzt veröffentlichten schriftlichen Urteil vom 21.03.2012 (AZ: 3 U 69/11). Dies gelte dann, wenn die Schuldfrage des Unfalls nicht geklärt werden kann.
Im konkreten Fall hatte der Kläger am 05.09.2009 seinen nur vier Tage alten Aston Martin Vanquish S auf der Autobahn 38 Richtung Osnabrück etwas ausgefahren. Mit mindestens 200 Stundenkilometer raste er mit seinem 528 PS-Auto auf der linken Spur der Autobahn. Als er nach einer Kurve bemerkte, dass ein Nissan Micra einen Golf überholen wollte, konnte der Aston-Martin-Fahrer nicht mehr bremsen. Er versuchte noch, zwischen den beiden Autos zu fahren – dennoch kam es zur Kollision.
Von dem Micra-Fahrer forderte er Schadenersatz in Höhe von 149.000,00 €. Der Fahrer habe den Blinker nicht gesetzt und seine Geschwindigkeit beim Überholvorgang nicht „nennenswert“ erhöht. Ihn treffe dagegen keine Schuld, so der Kläger. Er sei wegen seiner „relativ hohen Geschwindigkeit“ besonders aufmerksam gewesen. Der Unfall sei für ihn nicht vermeidbar gewesen.
Der Kleinwagenfahrer gab dagegen an, etwa 120 bis 130 Stundenkilometer gefahren zu sein. Beim Überholen habe er auch den Blinker gesetzt. Erst nach 20 bis 25 Sekunden sei dann der Aston Martin mit einer Geschwindigkeit von mindestens 280 Stundenkilometern herangeschossen gekommen. Er forderte von dem Sportwagenfahrer 2.372,00 € für erlittene Schäden am eigenen Wagen.
Nachdem das OLG einen Sachverständigen angehört hatte, konnte die Schuldfrage letztlich nicht geklärt werden. In diesem Fall sei auf den sogenannten „Idealfahrer“ abzustellen, welcher sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen halte, so das OLG. Wer schneller fahre, verhalte sich nicht mehr wie ein „Idealfahrer“. Er vergrößere vielmehr dann die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit unterschätzten.
Wegen dieser größeren Betriebsgefahr müsse der Aston-Martin-Fahrer für zwei Drittel der entstandenen Schäden haften, urteilte das OLG, welches damit auch die vorherige Entscheidung des Landgerichts Osnabrück im Wesentlichen bestätigte. Dem Kläger stünden daher lediglich 45.543,00 € zuzüglich Zinsen als Schadenersatz zu.
20 bis 25 Sekunden? Soll das heißen, deß der Nissanfahrer 20 bis 25 Sekunden neben dem von ihm überholten Fahrzeug herfuhr? Dann hatte er aber seine Geschwindigkeit für den Überholvorgang nicht sonderlich erhöht.
Ich plädiere seit Jahren für eine “Black-Box” für Fahrzeuge, um im Problemfall feststellen zu können, wie schnell das Fahrzeug fuhr, oder ob der Fahrtrichtungsanzeiger aktiv war. Wir könnten die Bürokratie abbauen. Ob das Anwälte auch so sehen, möchte ich bezweifeln, denn das bisherige System ist eine wunderbare Weise, Geldstrafen auszusprechen und den Fahrer in einem juristischen Glückspiel zur Kasse zu bitten. Auch die Versicherungsprämien würden sinken.
Ja gute Idee – kann ja sein, dass das Auto vom Himmel fällt oder an einem Berg zerschellt und in Tausende Teile zerbricht.
Mal ernsthaft … Die Kosten für eine Blackbox wären sicherlich nicht ohne und würden gerade Kleinwagen erheblich teurer machen – ganz zu schweigen von dem geringen Nutzen – Mal abgesehen davon dass man 2-3 € an Prämie sparen würde sind die meisten Verkehrsunfälle durch Gutachter sehr gut aufklärbar.
Wenn wir schon Bürokratie abbeuen wollen, sollten wir klein anfangen und einfach das das kürzere und deutlich gebräuchlichere Wort “Blinker” nutzen – oder haben Sie schon mal jemanden fragen hören, ob er/sie ihr Mobilfunktelefon nutzen könnte um kurz zu telefonieren ?
Also es geht auch billiger, z.B. mit einer kleinen Kamera, die in der Lage ist, endlos das Geschehen im und vor dem Auto zu protokollieren. Die Dinger gibt es bereits ab ca. 40€ und sind insbesondere in Russland sehr verbeitet.