Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle hat den Schutz von Patienten vor falschen Behandlungen verbessert. Nach einem am Mittwoch, 18.07.2012, veröffentlichten Beschluss vom 16.07.2012, können sie ihre Erlaubnis für Fachbehandlungen verlieren, wenn sie diese grundlos durchführen (AZ: L 3 KA 48/12 B ER). Im konkreten Fall bestätigte das LSG den Entzug der Genehmigung für Dialysebehandlungen.
Der Arzt war als Facharzt für Innere Medizin zur Kassenbehandlung zugelassen. Mit seinem Praxisschwerpunkt Nephrologie (Nierenheilkunde) verfügte er auch über eine Genehmigung für die Dialyse.
Eine Überprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen ergab, dass er auch Patienten mit der Dialyse behandelt, bei denen dies medizinisch nicht angezeigt und sogar gesundheitsschädlich ist. Daraufhin entzog ihm die KV die Genehmigung.
Dagegen machte der Arzt zunächst mit einem Eilantrag geltend, dies bedeute seinen wirtschaftlichen Ruin. Zumindest bis zum Abschluss eines gerichtlichen Hauptverfahrens müsse er daher weiter die Dialyse durchführen können.
Doch offenkundig sei der Internist bei den Voraussetzungen für eine Dialyse nicht auf dem Stand der Dinge und daher „grundsätzlich ungeeignet“, betonte nun das LSG. Auch für die Zukunft sei zu befürchten, dass er sich nicht an die geltenden Vorschriften halte. Daher gehe die Sicherheit und Gesundheit der Patienten vor, der Arzt müsse seine Dialysegenehmigung sofort und komplett zurückgeben.
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