Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat den Anspruch von Gewaltopfern auf eine staatliche Entschädigung in Fällen gestärkt, bei denen sich die Polizei unzureichende Ermittlungen vorhalten lassen muss. Nach einem am Donnerstag, 13.06.2013, verkündeten Urteil soll dies nicht zulasten der Opfer gehen, ihrer eigenen Aussage kommt dann ein besonderes Gewicht zu (AZ: S 35 VG 21/10). Im konkreten Fall kehrte des SG die Beweislast um und sprach dem Opfer eine Entschädigungsrente zu.
Opferentschädigung steht Menschen laut Gesetz nach einem vorsätzlichen, rechtswidrigen „tätlichen Angriff“ zu. Im Streitfall hatte ein Türke in Köln das Bordell „Pascha“ besucht. Danach war er nach eigenen Angaben überfallen und mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen worden. An den körperlichen und psychischen Folgen leide er noch heute; er ist erwerbsunfähig.
Die Staatsanwaltschaft Köln nahm die Ermittlungen auf, stellte diese „mangels hinreichenden Tatverdachts“ jedoch schon nach gut einem Jahr wieder ein. Unter Berufung darauf lehnte der Landschaftsverband Rheinland die beantragte Opferentschädigung ab. Der Türke habe nicht nachweisen können, dass er tatsächlich Opfer eines „tätlichen Angriffs“ geworden sei.
Nach Überzeugung des SG Düsseldorf ist dies jedoch nicht dem Opfer zuzurechnen, sondern den „völlig unzureichenden Ermittlungen der Kölner Polizei und der Kölner Staatsanwaltschaft“. Immerhin sei es möglicherweise um versuchte Tötung gegangen. Dennoch habe die Polizei weder den Tatort untersucht noch die örtlichen Überwachungskameras ausgewertet. Auch mögliche Zeugen wie der Bordellbetreiber, Türsteher, Prostituierte und der Taxifahrer des Türken seien nicht befragt worden. Allerdings habe trotzdem ein Zeuge einen nach seiner Einschätzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit möglichen Täter benannt und identifiziert. Nicht einmal dieser Beschuldigte sei befragt worden.
Derart „unzureichende Ermittlungen“ dürften nicht zu Lasten des Betroffenen gehen, betonte das SG. Die Angaben des Türken seien schlüssig und stimmten mit den Untersuchungen seiner Ärzte überein. Ein völliger Nachweis der Gewalttat sei von ihm unter den gegebenen Umständen nicht zu verlangen. Vielmehr müssten in solchen Fällen die Behörden nachweisen, dass das Opfer lüge und den rechtswidrigen Angriff nur vorschiebe. Weil der Landschaftsverband diesen Nachweis nicht erbringen könne, stehe dem Türken eine Entschädigungsrente zu.
Diese Entscheidung des SG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig.
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