Wer regelmäßig meine Blog-Artikel liest, der weiß, dass mir das Thema “Betrieblicher Gesundheitsschutz” sehr am Herzen liegt.

Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM):

Beim BEM handelt es sich um einen strukturierten Suchprozess, der dazu dient, Arbeitsunfähigkeitszeiten von Mitarbeitern zu reduzieren und wertvolle Mitarbeiterressourcen zu erhalten. Denn längere und häufige Erkrankungen belasten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Für solche Fälle ist die Einleitung eines BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem folgende Fragen sind im Rahmen eines BEM-Verfahrens zu beantworten:

  • Auf welche Weise kann die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden?
  • Mit welchen Leistungen oder Hilfen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
  • Wie kann der bedrohte Arbeitsplatz gesichert werden?

Gerade kleine Unternehmen tun sich manchmal etwas schwer mit der Durchführung von BEM-Verfahren. Aber auch denen kann geholfen werden…

Einige Arbeitgeber scheinen vom BEM gar nichts zu halten, wie zum Beispiel Herr Thomas M., Betreiber von mehreren Pflegeheimen in Bayern.

Also ich wünsche Pflegeheim-Bewohnern, dass sie von Beschäftigten versorgt werden, die in den Genuss eines (ordnungsgemäß durchgeführten) BEM-Verfahrens kommen, wenn sie gesundheitlich angeschlagen sind.

Mein Beratungs- und Schulungsangebot

Sollte Ihnen als Arbeitnehmer ein BEM angeboten werden, berate ich Sie gerne.

Betriebsräten, Personalräten und Arbeitgebern, die eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum BEM abschließen wollen, unterstütze ich gerne im Rahmen einer Inhouse-Schulung.

Weitere Informationen zum BEM veröffentliche ich regelmäßig auf meiner Facebook-Seite Betriebliches Eingliederungsmanagement – Thorsten Blaufelder.

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