Der Mindestlohn – eine kurze Übersicht
Nachdem das Mindestlohngesetz (MiLoG) im Juli 2014 verabschiedet wurde, herrscht seit dem Jahr 2015 in Deutschland der Mindestlohn. Demnach hat jeder Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber gemäß § 1 I MiloG. Dieser beträgt momentan 8,50 € pro Zeitstunde und wird ab dem Jahr 2017 um 0,34 € erhöht.
Die Festlegung der Höhe des Mindestlohns kommt der sogenannten Mindestlohnkommission zu und erfolgt im zweijährigen Rhythmus. Der Mindestlohn ist unabdingbar. Dies bedeutet, dass alle Vereinbarungen unwirksam sind, die darauf ausgelegt sind den Mindestlohn zu unterschreiten, zu beschränken oder auszuschließen. Doch was sind eigentlich die Ziele der schwarz-roten Regelung? Als eines der Ziele ist die Verhinderung einer unverhältnismäßigen Bezahlung von Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmern aufgrund von Dumpinglöhnen zu nennen. Darüber hinaus soll der Mindestlohn der Sicherung des Wettbewerbs in der Marktwirtschaft dienen. Denn wenn ein Arbeitgeber unzureichende Löhne zahlt, kann er sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Ob der Mindestlohn ein Erfolg ist, wird sich erst noch zeigen.
Umgehung des Mindestlohns
Wie schon zuvor erläutert ist der Mindestlohn unabdingbar. Jedoch scheint die Unabdingbarkeit nicht jeden Arbeitgeber zu beeindrucken. In den Medien wird immer mal wieder von der Unterwanderung des Mindestlohns durch raffinierte Unternehmen berichtet. Beispielsweise wird das Mittel der unbezahlten Überstunden eingesetzt. Dabei wird den Mitarbeitern ein nicht realisierbares Arbeitspensum auferlegt. Die nicht bezahlten Überstunden reduzieren dann logischerweise den Lohn pro Zeitstunde. Zudem wird immer wieder von Tricksereien mit Arbeitszeitkonten berichtet. Des Weiteren werden Leistungen, die ein Arbeitgeber freiwillig tätigt vermehrt abgeschafft. Durch das Wegfallen von beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wird der Jahresgesamtlohn gesenkt. Ob die einzelnen Methoden der Arbeitgeber sich immer im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen befinden ist oft schwierig zu beantworten. Sicherlich ist dies nicht immer der Fall. Hier kann oftmals nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Klarheit sorgen. Im Streitfall können Sie unter http://www.hahne-becker-partner.de/ eine kompetente Beratung erhalten.
Vor und Nachteile des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn bringt aus verschiedenen Gesichtspunkten einige Vor- aber auch einige Nachteile mit sich. Der wohl wichtigste Vorteil ist die Verhinderung von Armut aufgrund eines zu geringen Lohnes. Ein weiteres Argument für einen gesetzlichen Mindestlohn ist die Entlastung des Haushalts des Bundes. Aufgrund von zu geringen Löhnen mussten viele Menschen ihren Lebensunterhalt mit Mitteln der Sozialkassen auffüllen. Hingegen ist die zunehmende Bürokratie ein nachteiliges Argument. Die Regelungen des Gesetzes müssen eingehalten und kontrolliert werden. Dies führt zu Bürokratie. In Deutschland gibt es derzeitig viele starke Gewerkschaften. Durch den Mindestlohn könnten die Arbeitnehmervertreter vermehrt entmachtet werden. Dies sind bei weitem nicht alle Vor und Nachteile des Gesetzes. Ein jeder Bürger sollte sich mit diesem Thema auseinandersetzen und sich seine eigene Meinung bilden.
Bildnachweis: © GaToR-GFX – Fotolia.com
Neueste Kommentare