…titelt heute die Online-Ausgabe einer “Zeitung” mit vier großen Buchstaben.

Berichtet wird über die Vorzüge einer Scheidungs-App:

„Normalerweise braucht man vor einer Scheidung viele Termine mit einem Anwalt. Es liegt nichts näher als das zu vereinfachen.“

“Alle einzureichenden Dokumente kann man abfotografieren und hochladen. Keine Anwaltstermine, kein Schriftverkehr. Am Ende muss alles nur noch von einem Scheidungsanwalt unterschrieben werden – und die Gerichtsverhandlung muss nach wie vor „real“ stattfinden.”

Als Arbeitsrechtler vermag ich lieber keine tiefergehende Beurteilung vornehmen. Aber die Anzahl der notwendigen Termine beim Anwalt hängt bestimmt nicht von der Verwendung einer App ab.

Kein Schriftverkehr? Viele Scheidungsverfahren laufen auf Prozesskostenhilfe-Basis. Ich frage mich, wie das unterschriebene Orginal-Formular ohne Schriftverkehr einreicht wird. Gleiches gilt für die Formulare zum Versorgungsausgleich.

Ich möchte den Kollegen ihre Errungenschaft nicht madig machen. Die App stellt eine weitere Möglichkeit dar, neue Mandate zu akquirieren – mehr aber wohl nicht…